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Duftoase

Mindestlohn – was sich für Studenten ändert

Mindestlohn – was sich für Studenten ändert

Neues Jahr, neues Glück. Für alle, die sich bisher darüber beschwert haben, vom Arbeitgeber abgezockt zu werden, gibt es seit dem 1. Januar 2015 gute Neuigkeiten: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist da! Dabei solltest du jedoch nicht zu früh jubeln, denn der Mindestlohn bedeutet deutliche Einschränkungen für die Generation Praktikum.

Wir haben uns damit auseinandergesetzt, worin die Vor- und Nachteile des Mindestlohns liegen und was du ab jetzt auf dem Schirm haben solltest.

Praktikum – jetzt wird es kompliziert!

Die Bundesregierung hat den gesetzlichen Mindestlohn ausdrücklich auch für Praktikanten vorgesehen. Jeder von ihnen muss mit dem abgeschlossenem Studium einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro erhalten. Praktikanten, die sich noch im Studium befinden, haben nur einen Anspruch auf den Mindestlohn, wenn ihr Praktikum länger als drei Monate dauert. Viele Unternehmen und auch Start-ups verlangen allerdings mindestens fünf Monate, da die Einarbeitungszeit einen personellen Aufwand bedeutet.
Pflichtpraktika, die im Rahmen der Studienordnung festgesetzt wurden, sind vom gesetzlichen Mindestlohn ganz ausgenommen.

Grund genug für viele Unternehmen lediglich Studenten einzustellen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen oder Praktikantenstellen gänzlich zu streichen. Auf der einen Seite zwingt der Spardruck Arbeitgeber dazu, Praktikanten in low budget einzustellen. Auf der anderen Seite vergessen die Unternehmen schnell, dass Studenten bzw. Absolventen ihres (angestrebten) Abschlusses angemessen bezahlt werden sollten. Denn häufig ersetzen Praktis eine volle Arbeitskraft.

Der Mindestlohn könnte erst recht Medienstudenten einen Strich durch die Rechnung machen. Viele würden auch nach Abschluss ihres Studiums lieber ein schlecht oder gar nicht bezahltes Praktikum als gar keins absolvieren. Denn in vielen Berufen sind praktische Erfahrungen Voraussetzung für “die erste richtige” Vollzeitstelle.
In vielen Branchen bedeutet ein Praktikum die Eintrittskarte ins Unternehmen. Praktikanten empfehlen sich in dieser Zeit und das Unternehmen wird auf Nachwuchstalente aufmerksam.

Die erste Herausforderung beginnt allerdings mit der Bewerbung. Stellen Unternehmen freiwillige Praktikanten mit Mindestlohn ein, wollen sie die Besten der Besten, die die 8,50 Euro Mindestlohn wert sind. Dadurch haben Bewerber mit einer größeren Konkurrenz zu kämpfen.

Hoffnung gibt es aber in zwei Jahren. Ab dem 1. Januar 2017 soll der gesetzliche Mindestlohn ausnahmslos gelten. Die Zeit bis zum 31. Dezember 2016 gilt nämlich als Übergangszeit, in welcher Ausnahmen (wie die bezüglich Praktika) gelten.

Nebenjob – so wird der Mindestlohn zu deinem Vorteil!

Minijobber verdienen oft weniger als 8,50 Euro die Stunde. Von ihnen könnte durch den gesetzlichen Mindestlohn etwa jeder Zweite profitieren. Das kann bedeuten, dass in einem 450-Euro-Job die zu leistende Stundenanzahl sinkt. Gerade die Branche der Gastronomie wird zum Umdenken gezwungen.

Bis 450 Euro Gesamtverdienst bist du noch sozialversicherungsfrei. Bei einer höheren Summe solltest du aufpassen, weil du dann den Minijobberstatus verlierst und am Ende des Monats unter’m Strich eventuell weniger ausgezahlt bekommst als zuvor. Sprich daher mit deinem Arbeitgeber die Möglichkeiten durch und findet gemeinsam die beste Lösung.

Bildnachweis: AllzweckJack / photocase.de


Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro ist da. Jubelt aber nicht zu früh, denn Studenten sind in diesem Fall die Leidtragenden. Was sich jetzt alles für euch ändert, lest ihr hier.

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