Immer mehr Studierende entscheiden sich mit dem Beginn ihres Studiums für den Einzug in eine eigene Wohnung oder eine WG. Zusätzlich stellt sich mit dem Auszug auch oft die Frage, ob man noch über die Eltern mitversichert bleibt oder noch eine extra Versicherung abschließen muss. In diesem Artikel fassen wir dir die wichtigsten Punkte und Besonderheiten zu den drei 'wichtigsten' Versicherungen zusammen.
Haftpflichtversicherung - abgesichert über die Eltern?
Mal eben das Smartphone des*der Mitbewohner*in fallen lassen und schon stellt sich die Frage nach der Haftpflichtversicherung. Doch keine Sorge! Falls deine Eltern gesetzlich haftpflichtversichert sind und du dein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, so bleibst du in der Regel – selbst mit dem Beginn deines Studiums – weiterhin in der Familienversicherung deiner Eltern mitversichert. Du kannst dich also entspannt zurücklehnen, den Versicherungsschutz deiner Eltern genießen und musst dich quasi um nichts kümmern.
Es gibt jedoch auch einige Fälle, in denen die Familienversicherung nicht mehr greift. Beispielsweise wenn du mit deinem Werkstudierendenjob über eine bestimmte Summe kommst (die Grenze liegt meist bei rund 450 Euro im Monat) oder das 25. Lebensjahr bereits erreicht hast. Möchtest du dann eine private Haftpflichtversicherung abschließen, so stehst du vor der Qual der Wahl. Es gibt unzählige Versicherungsanbieter die sich in ihren Leistungen und auch ihren Beitragskosten stark unterscheiden. Ein Vergleichsrechner kann dir dabei helfen aus den unzähligen Versicherungstarifen eine für dich perfekte Haftpflichtversicherung zu finden.
Ähnliche Bedingungen bei der Krankenversicherung, wie bei der Haftpflichtversicherung
Bei der Krankenversicherung gelten fast die gleichen Bedingungen wie bei der Haftpflichtversicherung und auch hier bleibst du als Studienanfänger*in zunächst beitragsfrei bei deinen Eltern mitversichert. Auch hier endet die Familienversicherung erst dann, wenn du zum 1) dein 25. Lebensjahr erreichst und zum 2) dein regelmäßiges Einkommen eine bestimmte Summe übersteigt.
Auch hier bietet es sich wieder an, einen Blick auf einen Vergleichsrechner für Krankenversicherungen zu werfen, um die beste Krankenversicherung zu finden. Denn gerade bei der Krankenversicherungen gibt es viele Versicherungsanbieter die extra Tarife für Krankenversicherungen für Studierende anbieten.
Diese Besonderheiten gelten bei der Hausratversicherung in der WG
Wie bei der Haftpflichtversicherung, so gibt es auch bei der Hausratversicherung die Möglichkeit während des gesamten Studiums über die Eltern mitversichert zu werden. Doch hier gibt es einige Besonderheiten, die es zu beachten gilt.
Denn die Möglichkeit, dass du über die Hausratversicherung deiner Eltern mitversichert bleibst, ist daran gebunden, dass der Versicherungsanbieter davon ausgeht, dass du nach deinem Studium zurück zu deinen Eltern ziehst. Auch wenn du dies natürlich in Wirklichkeit nicht beabsichtigen musst ergibt sich daraus trotzdem die Gegebenheit, dass du keinen eigenen Hausstand gründen darfst und dein Erstwohnsitz bei deinen Eltern gemeldet bleiben muss. Was bedeutet das für dich? Die Hausratversicherung deiner Eltern greift demnach nur in dem Fall, wenn du zur Untermiete in eine WG ziehst. Nicht aber, wenn du eine WG gründen möchtest oder als Hauptmieter*in in eine WG ziehst. Zusätzlich gibt es hier sogar noch eine weitere Besonderheit: da die Hausratversicherung im Schadensfall innerhalb der WG nicht nachvollziehen kann, welche Wertgegenstände wirklich wem gehörten, greift sie nur für die Gegenstände, die sich auch wirklich im eigenen Zimmer befinden. Nicht aber für alle weiteren Gegenstände in der restlichen WG. Da eine Hausratversicherung gerade auch in Bezug auf beispielsweise Wasserschäden oder Brände interessant ist, ist der Versicherungsschutz dahingehend etwas eingeschränkt.
Viele Versicherungsanbieter bieten daher mittlerweile auch die Option einer Hausratversicherung für die gesamte WG an, wodurch gleich alle Gegenstände der gesamten WG abgedeckt werden und alle Mitbewohner*innen in einen gemeinsamen Vertrag aufgenommen werden. Da eine Hausratversicherung zudem meist auch nur wenige Euro pro Monat kostet, lohnt es sich daher fast schon eher eine eigene Hausratversicherung abzuschließen, statt über die Eltern mitversichert zu werden.
Das gilt es während eines Auslandsjahrs zu beachten
In einigen Ländern wie beispielsweise Frankreich ist der Nachweis einer Hausratversicherung zum Anmieten einer Wohnung, eines WG-Zimmers oder auch eines Zimmers in einem Studierendenwohnheim verpflichtend. Deshalb solltest du dich bereits im Vorfeld darüber informieren, ob in deinem angezielten Land eine Hausratversicherung vorausgesetzt wird.
Und selbst in Deutschland wird von einigen Vermieter*innen eine Hausratversicherung zum Anmieten einer Wohnung oder für die Gründung einer WG vorausgesetzt!