Was bedeutet "abstrakte" Verweisung?
Die Formulierung "... oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf)" bezeichnet man auch als "abstrakte Verweisung".
Dies bedeutet, dass der Versicherungsgeber die Leistung ablehnen kann, wenn die versicherte Person auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, der "ihrer bisherigen Lebensstellung" sowie "Ausbildung und Erfahrung" entspricht. In der Rechtsprechung gilt die bisherige Lebensstellung nach derzeitigem Stand oft auch dann als gewahrt, wenn das Einkommen 20% niedriger ist als zuvor.
Ein Beispiel für eine solche abstrakte Verweisung wäre: Ein Chirurg kann auch nach Verlust eines Fingers noch Sprechstunden halten oder als ärztlicher Berater tätig sein. Das Risiko, einen derartigen Arbeitsplatz zu finden, liegt dann beim Versicherten.
Man sollte daher auf jeden Fall beachten, dass die eigene BU-Versicherung eine abstrakte Verweisung ausschließt!
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Die versicherte Person kann auf einen anderen Beruf verwiesen werden, der "ihrer bisherigen Lebensstellung" sowie "Ausbildung und Erfahrung" entspricht.