So ein Studium ist ja eine tolle Sache, doch das nötige Kleingeld fehlt leider des Öfteren. Ein Job muss her, den man neben dem Studium bewältigen kann. Im Zuge dessen bieten in Universitätsstädten situierte Unternehmen häufig Teilzeitjobs an, die es Studenten ermöglichen, Studium sowie Arbeit zu kombinieren und sich dadurch zusätzliche praktisches Fachwissen anzueignen. Doch hat man als Teilzeitangestellter die gleichen Rechte wie ein Vollzeitbeschäftigter? Und was kann man tun, wenn man vom Chef ausgebeutet wird? Für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und -nehmer gibt es Fachanwälte für Arbeitsrecht, die euch helfen, eure Rechte durchzuboxen. Wir wollen euch so eine Kanzlei vorstellen und gleich noch ein paar Infos zum Thema Teilzeitarbeit mit auf den Weg geben.
Was versteht man unter Teilzeitarbeit?
Als Teilzeitarbeit wird ein Anstellungsverhältnis bezeichnet, bei dem der Arbeitnehmer eine geringere Stundenzahl leisten muss als ein Vollzeitarbeitender. Diese Regelung wird durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer, wie einem Arbeitsvertrag, vorgenommen. Freiberufliche Jobs, also die Arbeit als Freelancer, gelten meistens als Teilzeitanstellungen, es zählen jedoch auch Werkstudentenjobs dazu. Diesen könnt ihr während eures Studiums nachgehen – am besten in einer Branche für die ihr euch ohnehin beruflich interessiert –, verdient euch was dazu und feilt an euren praktischen Skills.
Gleiches Recht für alle
Sollte es zu Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kommen – beispielsweise, wenn er euch Sozialleistungen streichen oder Fortbildungen verweigern möchte –, könnt ihr euch auf www.kitzmann.com beraten lassen. Die bei Kitzmann & Partner arbeitenden Anwälte sind auf den Fachbereich Arbeitsrecht spezialisiert und vertreten euch, wenn es Stress mit dem Chef gibt. Die bereits im Jahr 1930 gegründete Kanzlei gilt als eine der ältesten in Deutschland und hält folgende Vorteile für euch bereit:
- Langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
- Möglichkeit zu einem sofortigen Telefongespräch mit einem Fachanwalt
- Fallbearbeitung erfolgt mit höchster Diskretion
- Auf Wunsch wird umgehend ein Termin für eine persönliche Fallbesprechung vorgeschlagen
- Umfang der gewünschten Tätigkeiten wird in einem klaren Mandatsauftrag festgehalten
- Über anfallende Kosten wird eingangs aufgeklärt
Vorab findet ihr auf der Homepage wertvolle Informationen, die euch bestätigen, dass ihr trotz der geringeren Arbeitsstundenzahl die gleichen Rechte habt wie ein Vollzeitangestellter. So darf euch euer Vorgesetzter nicht den Urlaub streichen, wenn ihr jeden Tag die Woche arbeitet.
Pocht auf eure Rechte und holt euch Unterstützung bei Kitzmann & Partner zum Thema Teilzeitarbeit. Solltet ihr Hilfe bei anderen Bereichen des Arbeitsrechts – wie Aufhebung, Abwicklung oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses – benötigen, könnt ihr euch ebenfalls von der in Hamburg sowie Berlin vertretenen Kanzlei beraten lassen.
Holt euch bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber Unterstützung von Fachanwälten für Arbeitsrecht.