Studentenjobs

Jobben neben dem Studium oder in den Semesterferien

Jobben neben dem Studium oder in den Semesterferien
– Doch wie findest du den passenden Job?

Es gibt viele Gründe, die für Studenten dafür sprechen, sich für einen Nebenjob während des Studiums oder für einen Ferienjob in den Semesterferien zu bewerben:

  • Wenn der Antrag auf BAföG abgelehnt wurde
  • Wenn die Eltern keine finanzielle Unterstützung bieten können oder wollen
  • Wenn ein höherer Lebensstandard gewünscht ist, als das mit BAföG oder Stipendien möglich wäre
  • Wenn ein Auslandsaufenthalt während des Studiums geplant ist und dafür das notwendige Kleingeld fehlt

Allerdings ist es gar nicht so einfach, einen geeigneten Job zu finden, dem du neben dem Studium nachgehen kannst. Zudem gibt es ein paar Dinge, die du in puncto Versicherungen und Steuern beachten solltest, wenn du während des Studiums jobben willst.

Wie Studenten den passenden Nebenjob finden

Grundsätzlich gilt: Wer einen dauerhaften Nebenjob für die Zeit seines Studiums finden möchte, muss selbst die Initiative ergreifen. In Zeitungen, am Schwarzen Brett der Hochschule und in Online-Börsen findest du sicher eine Vielzahl an Nebenjobs. Wenn nichts Geeignetes für dich dabei ist, empfehlen wir dir, eine Initiativbewerbung an Hofmann Personal zu schicken. Die Experten des Personaldienstleisters sind in ganz Deutschland aktiv und können dich an passende Unternehmen vermitteln. Neugierig geworden? Dann hier entlang zur Bewerbung.

Drei mögliche Beschäftigungsarten für Studenten

Studierende, die neben dem Studium einem Job nachgehen, müssen andere versicherungstechnische Regelungen berücksichtigen als Arbeitnehmer/-innen. Prinzipiell hast du während deines Studiums drei verschiedene Möglichkeiten zu jobben:

  1. Du bist als Arbeitnehmer geringfügig beschäftigt – also auf 450-Euro-Basis
  2. Du verdienst mehr als 450 Euro
  3. Du beschränkst deine berufliche Tätigkeit auf die Semesterferien

Möglichkeit 1: Geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Minijob-Basis

Ein Minijob ist die einfachste Möglichkeit, dir ein wenig Geld dazu zu verdienen. Du bist geringfügig beschäftigt und verdienst nicht mehr als 450 Euro während der Vorlesungszeit. Solche Minijobs werden in vielen Bereichen angeboten, wie etwa im Einzelhandel oder für Lagerarbeiten. Dementsprechend sind sie akademisch nur wenig anspruchsvoll. Dafür hast du den Vorteil, dass du keine Steuern zahlen musst – ganz egal, wie viele Stunden du in der Woche arbeitest. Du bist versicherungsfrei in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und musst lediglich die Beiträge für die Rentenversicherung zahlen. Wichtig ist, dass zum Arbeitsverdienst auch sämtliche Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld hinzugerechnet werden. Wenn du also 450 Euro monatlich plus Weihnachtsgeld erhältst, giltst du nicht mehr als geringfügig beschäftigt.

Möglichkeit 2: Job mit einem Verdienst von über 450 Euro im Monat

Sobald du als Student oder Studentin mehr als 450 Euro im Monat verdienst, bist du steuer- und rentenversicherungspflichtig. Der Rentenbeitrag in „Minijobs“ von 450,01 bis 850 Euro hängt von der Lohnhöhe ab. Außerdem fällst du aus der Familienversicherung der gesetzlichen Krankversicherung, wenn du regelmäßig über 450 Euro im Monat einnimmst. In der Regel musst du trotzdem keine zusätzlichen Beiträge für die Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen, sofern dein Studium weiterhin im Mittelpunkt steht. Davon geht der Gesetzgeber automatisch aus, wenn du höchstens 20 Wochenstunden arbeitest. Tipp: Ein Job, der den Anforderungen des Studiums untergeordnet werden kann – also wenn du beispielsweise in der Nacht, am Abend oder am Wochenende arbeitest –, ist ideal. Dann besteht auch bei einer Wochenarbeitszeit von über 20 Stunden oftmals noch Versicherungsfreiheit.

Möglichkeit 3: Jobben nur während der Semesterferien

Einige Studierende entscheiden sich dafür, ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit zu jobben. In diesem Fall musst du – unabhängig davon, was du verdienst – keine zusätzlichen Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten. Bei Beschäftigungsverhältnissen von bis zu 50 Arbeitstagen oder maximal zwei Monaten im Kalenderjahr bist du außerdem rentenversicherungsfrei. Steuerpflichtig bist du aber dennoch.


BAföG abgelehnt? Jobbe neben dem Studium. Wir verraten dir, auf was du achtest musst und wo es die besten Studentenjobs gibt.

Retour au blog

Stilvolle Unterstützung

Mit unseren Shirts für Studendierende spendest du 5€ an die UNICEF Bildungsmission. Mach mit und unterstütze eine bessere Zukunft.