Der Mietvertrag

Der Mietvertrag

Der Mietvertrag , welcher in der Regel schriftlich zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen wird, besiegelt dein Recht zur Inanspruchnahme von Wohnraum bezogen auf eine bestimmte Wohneinheit an einem bestimmten Ort, beginnend ab Datum xy – kurzum ein Vertrag zwischen dir und dem Vermieter über deine neue Bleibe ab einem konkreten Datum.

Im Wesentlichen regelt der Vertrag die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Dies erfolgt gemäß des Grundsatzes pacta sunt servanda, was so viel bedeutet wie Verträge sind einzuhalten. Besonders bei mündlichen Verträgen ist dies von großer Bedeutung.

Der mündliche Vertrag

Der mündliche Vertrag hat prinzipiell die gleiche rechtliche Bindung wie ein schriftlicher Vertrag. Geregelt werden müssen lediglich mindestens die beiden Hauptpflichten, zum einen das zum Gebrauch überlassene Mietobjekt und zum anderen die zu entrichtende Miethöhe. (§ 535 BGB) Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn beide Parteien ihre Willenserklärung darüber abgegeben haben, also zugestimmt haben.

Zu beachten bei einem mündlichen Vertrag ist, dass dieser nicht befristet geschlossen werden kann. Ein mündlich geschlossener Vertrag gilt jeweils unbefristet. Im Klartext: Zeitmietverträge müssen laut Gesetzgeber schriftlich geschlossen werden. Dies bedeutet im Gegenzug nicht, dass mündlich geschlossene Zeitmietverträge ungültig sind, sie wandeln sich lediglich automatisch in unbefristete Mietverträge um.

Der Vorteil eines mündlichen Mietvertrages kann - wenn keine etwaigen Nebenabreden bestehen - klar auf der Seite des Mieters sein. Wenn es keine Regelungen zu Schönheitsreparaturen bzw. Nebenkosten gibt, gelten diese mit dem Mietzins als abgegolten.

Der schriftliche Vertrag

Der schriftliche Mietvertrag kann befristet oder unbefristet geschlossen werden. Es gelten keine konkreten Formvorschriften hinsichtlich des Abschlusses. In der Regel werden aber die notwendigen Mietparteien, der Mietgegenstand, der Mietbeginn, die Miethöhe und ggf. weitere Klauseln vereinbart. Insbesondere handelt es sich dabei um die Anzahl der übergebenen Schlüssel, Höhe und Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten, Mängel, Schäden und Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, ordentliche und fristlose Kündigung und die Höhe der Kaution.

TIPP:

Unabdingbar ist es, zu jedem Mietvertrag bei der Wohnungsübergabe eine Mängelliste zu erstellen. Auf dieser wird deklariert, welche Schäden bzw. Mängel bei der Wohnungsübergabe bereits bestanden haben. Du solltest demnach wachsam die Wohnung begutachten und alle Ungereimtheiten notieren. Am Ende der Mietzeit kann der Vermieter dann nicht auf Beseitigung vom Mängeln bestehen, die bereits bei Mietbeginn vorlagen. Diese Liste sollte von beiden Mietparteien gegengezeichnet werden.

Ein Mietvertragsmuster findest du hier!


Der Mietvertrag , welcher in der Regel schriftlich zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossen wird, besiegelt dein Recht zur Inanspruchnahme von Wohnraum bezogen auf eine bestimmte Wohneinheit.

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