Wohngeld wird in der Regel nicht für Studenten gezahlt, da diese dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben - aber dennoch gibt es die Möglichkeit für Studierende einen Wohngeldzuschuss zu erhalten.
Unter folgenden Bedingungen lohnt es sich einen Antrag auf Wohngeld zu stellen:
- deine Ausbildung ist keine förderungsfähige Ausbildung nach § 2 BAföG
- du erhältst Leistungen von Begabtenförderungswerken gem. § 2 Abs. 6 Nr. 2 BAföG
- du absolvierst ein weitergehendes Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium gem. § 7 Abs. 2 BAföG, bei dem die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt sind
- du deine Ausbildung ohne wichtigen oder unabweisbaren Grund abbrichst oder die Fachrichtung wechselst, nach § 7 Abs. 3 BAföG
- du Ausländer bist und nicht die Bedingungen gem. § 8 BAföG erfülltst
- du die BAföG-Förderungshöchstdauer überschritten hast gem § 15 Abs. 2 BAföG und du die Voraussetzungen einer Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus gem. § 15 Abs. 3 BAföG oder für eine Hilfe zum Studienabschluss gem. § 15 Abs. 3a BAföG nicht erfülltst
- du keinen Leistungsnachweis nach § 48 BAföG vorgelegt hast
- Wichtig:
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzt, die du nicht erhältst, weil das Einkommen deiner Eltern / Ehegatten oder dein eigenes Einkommen zu hoch ist, sind bei der Förderung von Wohngeld ausgeschlossen. Es tritt die Unterhaltspflicht ein.
- Sofern du BAfög ausschließlich als Bankdarlehen erhältst, kannst du seit 01.01.2009 einen Wohngeldantrag stellen.
Einem Antrag auf Wohngeld muss immer ein Antrag auf BAföG vorausgehen. Der BAföG-Bescheid gilt als Nachweis gegenüber der Wohngeldbehörde. Die Feststellung, ob du dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG-Förderung hast, obliegt allein dem Amt für Ausbildungsförderung.
Weitere Informationen / Quelle: www.studentenwerke.de
Hier erfährst du alle Bedingungen, wie du auch als Student einen Wohngeldzuschuss erhältst.