Mietminderung

Mietminderung


Mietminderung ist ein sehr strittiges Thema. Vorweg ist zu sagen: Hast du ein Problem mit einem Mangel in deiner Wohnung und möchtest daraufhin deine Miete mindern, musst du dich vorher gut absichern und ggf. die Hilfe eines Anwalts / Mietervereins zurate ziehen. Wir zeigen dir, was zu beachten ist.

Mängel

Grundlage für die Mietminderung ist der Mangel. Hat der Mieter den Mangel zu verschulden oder bestand der Mangel bereits bei Vertragsbeginn, kann der Vermieter nicht für die Mangelbeseitigung verantwortlich gemacht werden. Erheblich für die Mietminderung sind demnach nur Mängel, die nach Mietbeginn eingetreten sind und die der Mieter nicht selbst zu vertreten hat. Ebenfalls berechtigen geringfügige bzw. unerhebliche Mängel nicht zur Mietminderung.

Mängelanzeige

Mit Eintritt des Mangels muss dieser dem Vermieter sofort angezeigt werden. Hierbei muss der Mangel eindeutig beschrieben werden und ein Datum zur Beseitigung des Mangels gesetzt werden. Der Mangel sollte klar und eindeutig dargestellt werden und ggf. mit Bildmaterial versehen sein. Die Frist zur Mängelbeseitigung kann nicht willkürlich gesetzt werden. Hierbei gilt es den Mangel realistisch hinsichtlich seiner Schadenswirkung einzuschätzen. Dass eine ausgefallene Heizungsanlage in der Winterzeit eine viel kürzere Frist beinhaltet als eine Riss in der Decke, welcher sich nur geringfügig ausdehnt, sollte beachtet werden.

TIPP:

Handelt es sich um Mängel, die visuell abgebildet werden können (Schimmel, Risse in den Wänden) solltest du das Ausmaß des Mangels unbedingt immer anhand eines Zollstocks deutlich machen. Dies ist wichtig, um die Dimension des Schadens zu beurteilen und auch, um die Ausbreitung / den Wachstum zu dokumentieren, wenn der Vermieter seiner Pflicht zur Schadensbehebung nicht rechtzeitig nachkommt.

Mietminderung

Kommt der Vermieter der Pflicht der Schadensbehebung nicht nach, kann der Mieter die Miete im Verhältnis zum Schaden mindern. Das Recht zur Minderung besteht grundsätzlich bis zu dem Zeitpunkt, ab dem der Schaden behoben ist.

Einen ersten Anhaltspunkt für die Höhe der Minderung liefert die Mietminderungstabelle. Dabei handelt es sich um eine nicht offizielle Sammlung von Gerichtsurteilen, die Angaben zur Höhe der Mietminderung enthält.. Demgemäß kann die Tabelle einen Anhaltspunkt bzw. Richtwert geben. Da jeder Fall jedoch individuell ist, können der Mietminderungstabelle keine verbindlichen Werte entnommen werden.

Mietminderungstabelle: http://www.haus-verwalter.de/adobe/mietminderungstabelle.pdf

TIPP:

Um der Fehleinschätzung über die Höhe der Minderung zu entgehen und ggf. mit dem Vermieter eine gütige Einigung zu bewirken, empfiehlt es sich die Miete unter Vorbehalt zu zahlen. Das musst du dem Vermieter schriftlich mitteilen. Du zahlst demnach die Miete weiterhin in vertraglicher Höhe und nimmst die Mietminderung dann später rückwirkend vor, wenn mit dem Vermieter oder einer gerichtlichen Instanz ausgehandelt / festgelegt wurde, in welcher Höhe die Mietminderung gerechtfertigt ist.


Mietminderung ist ein sehr strittiges Thema! Bei Problemen mit Mängeln in deiner Wohnung, zeigen wir dir was zu beachten ist.

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