Menschen mit selbstgemachten Masken

Corona Hilfe für Studenten - Was gibt es und wie funktioniert das?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet Studenten und Studentinnen allerlei finanzielle Unterstützung an, sodass es nicht zu pandemiebedingten Studienabbrüchen kommt.

#1: KfW-STUDIERENDENKREDIT

Dieser Kredit richtet sich an die in Deutschland gemeldeten und an einer deutschen Hochschule studierenden Leute. Da es gewisse Einschränkungen gibt, hat die KfW einen Vorabtest bereitgestellt, mit welchem du überprüfen kannst, ob du ein Kreditempfänger sein kannst. Wenn ja, kannst du das zinslose Darlehen bis zum 31. März 2021 bei der KfW beantragen. Es handelt sich um Beträge bis zu 650€ pro Monat, wobei die Zinsen vom BMBF übernommen werden. Nach Ablauf der Frist müssen die Studierenden den gültigen Zinssatz selbst tragen. Die Rückzahlmethoden sind sehr flexibel und individuell angepasst. Das heißt, dass bis 23 Monate nach Ende des Kredits noch keine Rückzahlung erfolgen muss. Pro Monat müssen anschließend mindestens 20€ zurückgezahlt werden, jedoch darf die Rückzahlung maximal 25 Jahre dauern.

#2: ÜBERBRÜCKUNGSHILFE

Dieser Zuschuss soll allen Studierenden, die an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, helfen. Das schließt auch alle ein die bereits finanzielle Hilfen ,wie beispielsweise Bafög, beziehen oder sich gerade im Ausland befinden. Eine pandemiebedingte Notlage kann durch Kurzarbeit, Wegfallen des Nebenjobs oder Abbruch der familiären Unterstützung entstehen. Diese Hilfe bezieht sich nur auf die Zeit, in welcher die Notlage besteht, welche nun für Juni bis August 2020 angesehen ist. In dieser Zeit kann man monatlich einen Betrag von 100 bis 500€ beziehen, welcher pro Monat auf der Webseite des BMBF neu beantragt werden muss. Anschließend muss dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden.

#3: ZUSÄTZLICHE NOTHILFEN

Falls sich Studierende nach diesen Hilfeleistungen noch in einer Notlage befinden, können sie Zuschüsse über Studierende- und Studentenwerke beantragen.

#4: BAFÖG

Da durch Corona sich nun einige Prüfungen, Semesterbeginne und Weiteres verschoben wurden, wurde sichergestellt, dass Bafög-Bezieher keine Nachteile erleiden müssen. Außerdem kann man trotz Bafög die weiteren Hilfestellungen beantragen. Solange man in der Krise weiterhin in systemrelevanten Branchen die Gesellschaft unterstützt, behält man seine Bafög-Förderung. Auch die Chancen auf eine höhere Förderung steigen, wenn die Eltern pandemiebedigt weniger Geld verdienen.

#5: GEÄNDERTE SOZIALVERSICHERUNGSABGABEN

Im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 darf man statt 70 Tagen, 115 Tage arbeiten ohne Sozialversicherungsabgaben zu leisten.


Durch Corona ging dir das Geld aus? Hier findest du finanzielle Hilfesleistungen

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