Studieren mit Kind

Studium mit Kind - Versicherungspaket bedarfsgerecht zuschneiden

Es ist nach wie vor eine enorme Herausforderung, der sich aber ein erheblicher Anteil junger Eltern stellt: Ein Studium mit Kind will gut organisiert werden. Einige Vorteile, die kinderlose Studenten in Anspruch nehmen können, fallen bereits weg, die Verantwortung für die kleine Familie muss trotz aller Belastungen getragen werden. Einige Hinweise sollen vor allem in Bezug auf sinnvolle Versicherungsverträge Aufschluss geben.

Altersabhängige Entscheidung - Studieren mit Kind

Der Anteil Studierender mit Kind steigt mit dem Alter: Haben nur rund drei Prozent der Studenten unter 21 Jahren bereits ein Kind, sind es bei den über 30-Jährigen bereits 45 Prozent. Das Durchschnittsalter der Studierenden mit Kind beträgt 31 Jahre im Erststudium und liegt damit rund sieben Jahre über dem Durchschnittsalter der kinderlosen Studenten. (Quelle: DSW/HIS 19. Sozialerhebung 2010, eigene Darstellung) Insbesondere für die obligatorische Privathaftpflicht kann das Alter relevant sein: Studenten können zumindest im Erststudium über den Versicherungsvertrag der Eltern vor Schadenersatzansprüchen Dritter geschützt bleiben, wenn es die Bedingungen vorsehen. Hier gibt es erhebliche Unterschiede am Markt, vor allem die Altersbegrenzung ist zu beachten: Endet bei einigen Anbietern der kostenlose Versicherungsschutz für die studierenden Kinder mit der Vollendung des 25. Lebensjahres, ist dies bei anderen an den Kindergeldanspruch gekoppelt - ein Blick in die Vertragsdetails gibt Aufschluss darüber, ob Studierende mit Kind einen eigenen Privathaftpflichtversicherungsvertrag benötigen.

Privat oder gesetzlich - Krankenversicherung wählen

Die Frage nach der optimalen Krankenversicherung, die mit der Aufnahme eines Erststudiums frei gewählt werden kann, hat sich mit Kind erübrigt: In der privaten Krankenversicherung muss jede Person separat versichert werden, die gesetzliche Krankenversicherung bietet hingegen günstige Familientarife. Die Beitragsvorteile dürften den Ausschlag in Richtung GKV ausmachen, bei Bedarf und ausreichenden finanziellen Möglichkeiten können Zusatzversicherungen den Versicherungsumfang bedarfsgerecht erweitern. Wichtig ist jedoch die finanzielle Absicherung für den Todesfall, der Partner/in und Kind vor existenzielle Probleme stellen könnte.

Finanzielle Sicherheit für den Ernstfall - Risikolebensversicherung

Großer Versicherungsschutz zum kleinen Beitrag - so lässt sich das Prinzip der Risikolebensversicherung umschreiben: Es wird weder ein Beitragsteil zum Sparen eingesetzt, noch ist eine Ablaufleistung zu erwarten - der Hauptaugenmerk liegt auf der Absicherung des vorzeitigen Risikos. Mit flexiblen Tarifen, die sich der jeweiligen Lebensphase anpassen lassen, können zumindest die finanziellen Lücken geschlossen werden, die der Todesfall eines Elternteils aufreißen würde. Wie die optimale Versicherungssumme zu berechnen und ein sinnvoller Vertrag zu gestalten ist, erläutern die Experten von AllSecur im Detail. Beispielsweise können sich die Partner gegenseitig begünstigen, um allen Eventualitäten vorzubeugen. Abhängig von der Studienrichtung und dem -fortschritt empfiehlt sich darüber hinaus zur Absicherung des Einkommens eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine monatliche Rente in dem Fall leistet, dass gesundheitliche Gründe die Ausübung des künftigen Berufes zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigen. Auch wenn Absolventen Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden, haben sie in den ersten Jahren nämlich noch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente - hier gilt es wirksame Vorsorge zu treffen.

Fazit - Studierende mit Kind - sinnvolle Absicherungen

Es gibt eine Reihe von Versicherungsverträgen, die studierende Eltern finanziell absichern können:

  • Privathaftpflichtversicherung, falls der Versicherungsschutz über die Eltern nicht mehr gegeben ist
  • Krankenversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Die eigene Hausratversicherung kommt ins Spiel, wenn die Studenten bereits eine eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer WG haben und nicht mehr über den Vertrag der Eltern versichert sind.


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