Krankenversicherung
Beginnst du ein Studium an einer staatlichen, deutschen Hochschule, musst du nachweisen, dass du krankenversichert bist. Solltest du noch bei deinen Eltern in der Familienversicherung mit versichert sein, gilt dies als versichert und du musst dich nicht gesondert versichern.
Hast du das 14. Fachsemester beendet oder das 30. Lebensjahr vollendet erlischt die Versicherungspflicht.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn deine Eltern bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, bist du automatisch bis zum 25. Geburtstag über die Familienversicherung mitversichert. Unter bestimmten Voraussetzungen (Wehrdienst/Freiwilligendienst) wird die Familienversicherung um ein Jahr verlängert.
WICHTIG:
Solltet ihr neben dem Studium arbeiten, muss das Einkommen geringer sein als 395€, da ihr sonst in die studentische Krankenversicherung rutscht. (Bei einem Minijob liegt die Einkommensgrenze bei 450€.) Wichtig ist, dass du als abhängiger Beschäftigter auf den Jahresverdienst, wenn es sich nicht um einen Minijob handelt, eine Werbungskostenpauschale von 1000€ vom Bruttoverdienst abziehen kannst.
Studentische Pflichtversicherung
Solltest du jenseits des 25. Geburtstages sein oder bereits vorher mehr Einnahmen haben, rutschst du in die Studentische Pflichtverischerung. Diesen Tarif kannst du bis zum Ende des 14. Fachsemesters bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Der Betrag ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen einheitlich und ssetzt sich zusammen aus der Krankenversicherung i.H.v 64,77€ sowie dem Beitrag zur Pflegeversicherung i.H.v. 13,73€. (Es gibt einige gesetzliche Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag eingeführt haben, der in der Regel bei 8,- € liegt.)
Nach Vollendung des 30. Lebenjahres bzw. mit dem Ende des 14. Fachsemesters fallt ihr aus der Studentischen Pflichtversicherung heraus und du kannst dich nur noch als freiwilliges Mitglied bei der Krankenversicherung versichern. ( In einigen Ausnahmefällen kann diese Grenze verschoben werden, darunter fallen unter anderem: Notwendiges Aufbaustudium, Krankheit und Pflege bedürftiger Familienmitglieder, Wehr- und Zivildienst, Mitarbeit in Hochschulgremien). Achtung in der Regel wird ein vergünstigter Tarif in der freiwilligen Versicherung für 6 Monate gewährt. Die Beträge liegen dann bei gesamt: 121,20€. Solltest über die 6 Monate hinaus noch die Versicherung benötigen, wirst du als “normaler” freiwilliger Versicherter eingestuft.
Wenn du bis zum Studienende Studentisch Krankenversichert bist, endet der Versicherungsschutz einen Monat nach deinem Abschluss.
TIPP:
Trotz des einheitlichen Tarifs für die Studentische Pflichtversicherung lohnt es sich dennoch genau auf die Tarifkonditionen zu schauen. Es gibt bestimmte Tarife von Krankenkassen, die Wahltarife anbieten, bei denen man unter bestimmten Konditionen Rabatte - in der Regel Rückzahlungen - anbieten.
WICHTIG:
Rutscht du in die Studentische Pflichtversicherung und erhältst BAföG solltest du dies dem BAföG-Amt mitteilen, da dann der Bedarfssatz deines BAföG-Anspruchs steigt. (Zu Streitfällen kommt es jedoch, wenn ihr aus der Familienversicherung fallt, weil ihr nebenher zu viel verdient.)
Private Krankenversicherung
Vor Beginn deines Studiums kannst du dich entscheiden, ob du gesetzlich weiterhin versichert bleiben willst oder in die private Krankenversicherung umsteigen willst - oder wenn du aus der studentischen Krankenversicherung fallen solltest, lohnt es sich gegebenfalls eine private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen statt weiter als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Hier lohnt sich ein Blick auf den Preis und die Konditionen.
In der Regel sind die Beträge der gesetzlichen Krankenkassen, wenn du studentisch pflichtversichert bist, nicht oder nur geringfügig höher als die der privaten Krankenversicherung. Hier lohnt sich ein Wechsel nur, wenn du auf den Umfang der privaten Krankenversicherungen wert legst.
Solltest du aber das 30. Lebensjahr vollendet haben oder das 14. Fachsemester hinter dir gelassen haben, lohnt sich ein Vergleich zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse, da hier viel Geld gespart werden kann.
WICHTIG:
Wenn du in die private Krankenversicherung wechselst, bist du bis zum Studienende an diese Entscheidung gebunden. Der gesetzlichen Krankenkasse kannst du nur dann wieder beitreten, wenn du eine abhängige Beschäftigung aufnimmst.
Beginnst du ein Studium an einer staatlichen, deutschen Hochschule, musst du nachweisen, dass du krankenversichert bist.