Kleingedrucktes

In der Jungen Karriere gibt es einen interessanten Artikel zum Thema Versicherung und Studnet. Besonders hilfreich ist der Hinweis auf welche Inhalte man beim Abschluss einer BU-Versicherung achten sollte. Das sind:

Leistung ab Eintritt: Manche Versicherer bestehen auf einer Wartezeit von sechs Monaten. Erst ab dem siebten Monat Krankheit gibt’s Geld. Das ist schlecht. Gute Tarife zahlen rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit.

Rückwirkende Leistungen: Um auch Leistungen für die Vergangenheit zu erhalten, falls man den Versicherungsfall nicht umgehend hat melden können, sollte eine BU diese Klausel unbedingt enthalten.

Erhöhung der Leisung: Bei Berufsstart, Hochzeit, Aufstieg oder Familienzuwachs sollte es möglich sein, die Höhe der monatlichen Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung anzuheben.

Weltweiter Schutz: Die BU-Rente wird gezahlt, egal wo einen der Unfall oder die Krankheit ereilte. Nötige ärztliche Untersuchungen sollten auch im Ausland vorgenommen werden können.

Verzicht auf abstrakte Weisung: Dabei verzichtet die Versicherung darauf, einem im Krankheitsfall die Leistung zu versagen, weil man ja einen artverwandten Beruf ausüben könne.

Prognosezeitraum: Gibt an, wie lange der Patient voraussichtlich nicht arbeiten kann und wann die Police einspringen muss. Schlecht: voraussichtlich dauerhaft (dann sind drei Jahre Krankheit Voraussetzung). Gut: sechs Monate. Das ist heute fast üblich.

Quelle: http://www.karriere.de/beruf/was-zahlt-die-versicherung-8954/3/


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