Ist das Surfen am Arbeitsplatz erlaubt?
Das Internet ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wir sind es gewohnt immer und überall surfen zu können: in der Bahn, in der Vorlesung, in der Kneipe. Aber wie sieht es aus, wenn man als frischgebackener Absolvent oder als studentische Hilfskraft eine Arbeitsstelle antritt? Ist das Surfen am Arbeitsplatz eigentlich erlaubt?
Allgemein kann man die Frage nicht beantworten. Grundsätzlich gilt, dass während der Arbeitszeit gearbeitet werden sollte. Wer dies nicht tut, egal aus welchem Grund, riskiert zumindest eine Abmahnung. Trotzdem ist das private Surfen im Internet in vielen Firmen mittlerweile akzeptiert. Prinzipiell sollte man sich an folgenden zwei Punkten orientieren:
Was steht im Arbeitsvertrag?
In vielen Arbeitsverträgen steht, ob und in welchem Umfang das Surfen am Arbeitsplatz erlaubt ist. Für viele Jobs ist es mittlerweile notwendig, das Internet zu nutzen. Ein Social Media Manager kann seinen Job nur schwer machen, wenn er nicht auf Facebook und Twitter sein darf. Oft ist jedoch von der generellen Erlaubnis das Internet zu nutzen, das private Surfen ausgeschlossen.
Wie machen es die Kollegen?
Duldet der Chef bei den Kollegen die private Internetnutzung, gilt dies auch auf juristischer Ebene nach sechs Monaten als akzeptierte Gewohnheit. Heißt im Klartext, wenn es den Chef im letzten halben Jahr nicht gestört hat, kann es morgen kein Grund zur Abmahnung sein.
Wie die Firma mit der privaten Nutzung des Internets umgeht, bezieht sich nicht nur auf den gestellten Arbeitsplatz, sondern auch auf das eigene Smartphone. Natürlich kann ein Chef nicht verbieten, ein Smartphone zu haben. Aber er kann es abmahnen, wenn dieses während der Arbeitszeit überdurchschnittlich viel genutzt wird, um private Nachrichten zu schicken oder übers Handy zu surfen. Kurze private Nachrichten und Anrufe sind aber keine Probleme. Prinzipiell ist das Surfen am Arbeitsplatz also in den meisten Fällen nicht verboten, wichtig ist nur, dass die Arbeit nicht zu kurz kommt.