Bin ich während eines Auslandssemesters krankenversichert?

Bin ich während eines Auslandssemesters krankenversichert?

Gesetzlicher Krankenversicherungsschutz während eines Auslandsaufenthalts

Du bist während eines Auslandaufenthalts weiterhin in Deutschland immatrikuliert, also bleibt deine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Wenn du privat krankenversichert bist, gelten die Regelungen der jeweiligen privaten Krankenversicherung.

Du hast in allen Ländern Krankenversicherungsschutz, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen (z.B. in allen EU/EWR Staaten) besteht. Eine entsprechende Anspruchsbescheinigung erhältst du bei deiner Krankenkasse. Damit hast du während des Auslandssemesters Anspruch auf alle gesetzlichen Krankenversicherungsleistungen des Gastlandes.

Wann ist eine Auslandskrankenversicherung für Studenten ratsam?

Mit vielen Ländern, z.B. den USA, existieren keine Sozialversicherungsabkommen. In diesem Fall solltest du für den Zeitraum des Aufenthalts unbedingt eine Auslandskrankenversicherung für Studenten abschließen , da im Erkrankungsfall in der Regel keine Leistungsansprüche bestehen. Ausnahme: Chronisch Kranke, die ihre Schul- oder Hochschulausbildung im Ausland fortsetzen, erhalten die Behandlungskosten nach Inlandssätzen erstattet.

Sichere dich am besten für jeden Auslandsaufenthalt durch eine Auslandskrankenversicherung für Studenten zusätzlich ab. Falls du im Ausland erkrankst, sind dann z.B. Eigenanteile für ärztliche oder stationäre Behandlung und ggf. auch die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports durch die Auslandskrankenversicherung für Studenten abgedeckt. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten für Rücktransport nämlich nicht erstatten. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung kannst du meist auch über deine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Die Kosten dafür kannst du hier für dich individuell berechnen lassen.

Sollte deine gesetzliche Krankenversicherung keine ausreichenden Leistungen für ein Auslandssemester bieten, empfehlen wir dir eine Beratung bei unserem Partner BARMER GEK. Falls du dich für die Leistungen der BARMER GEK interessierst, kannst du unse Formular nutzen. Ein(e) Studierendenberater/in der BARMER GEK nimmt dann umgehend Kontakt zu dir auf.


Während eines Auslandsemesters ist man weiterhin in Deutschland immatrikuliert und ist daher in der gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert.

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