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Worin unterscheiden sich die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung?

In Deutschland gibt es zwei Systeme für die gesundheitliche Absicherung: zum einen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und zum anderen die private Krankenversicherung (PKV). Für viele Menschen stellt sich daher die Frage, ob die gesetzliche Krankenversicherung bereits ausreicht oder eine private Krankenversicherung sinnvoll wäre. Wer vor der Wahl steht, sollte sich demnach die Unterschiede beider Systeme genauer anschauen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Jeder Mensch in Deutschland ist in der Regel erst einmal durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.

Innerhalb dieser gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Krankenkassen. Während sich die gesetzlichen Krankenkassen in ihrem grundsätzlichen Leistungsangebot nur wenig unterscheiden, so liegt ein großer Unterschied in den Beitragskosten. Diese setzen sich hauptsächlich aus dem Einkommen der zu versichernden Person, als auch zum geringen Teil aus Zusatzbeiträgen zusammen. Je nach Krankenkasse und zusätzlichen Leistungen kann die Spanne der Beitragskosten hierbei bis zu 100 Euro auseinander gehen.

Die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

Möchte eine privat versicherte Person ihre*n Partner*in oder die Kinder in der Krankenversicherung mitversichern, so muss für jede zusätzlich versicherte Person ein eigener Versicherungsbeitrag gezahlt werden. Auch wenn es hierbei Zuschüsse von der*dem Arbeitgeber*in gibt (auch für die Partner*innen und Kinder), so gibt es dem gegenüber bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Option der kostenlosen Familienversicherung. Partner*innen ohne ein Einkommen sowie Kinder (bis zu einem bestimmten Alter) können dadurch ohne zusätzliche Versicherungsbeiträge bei der jeweiligen Krankenkasse mitversichert werden.

Die private Krankenversicherung (PKV)

Fällt die Wahl weg von einer der gesetzlichen Krankenkassen hin zu der privaten Krankenversicherung, so berechnen sich die Versicherungsbeiträge der Krankenkassen nicht mehr zum Teil aus dem Einkommen, sondern alleine aus dem gewünschten Leistungsumfang.

Privat versichern können sich hierbei alle Menschen, die nicht gesetzlich versicherungspflichtig sind und zudem mit ihrem Gehalt über die Versicherungspflichtgrenze kommen. Des Weiteren können sich auch Selbstständige, Freiberufler*innen, Beamt*innen und Beamt*innen-Anwärter*innen privat versichern.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen zeichnen sich nicht nur dadurch aus, dass bessere medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden können, sondern auch, dass deutlich mehr Kosten von diesen medizinischen Leistungen durch die jeweilige Krankenkasse erstattet werden.

Während die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich die medizinisch notwendige und wirtschaftliche Versorgung ihrer Versicherungsnehmer*innen bezahlen, so zeichnen sich die privaten Krankenkassen demnach durch ein größeres und vielseitigeres Leistungsangebot aus.

Beispielsweise profitieren privat versicherte Personen bei stationären Leistungen von einer freien Krankenhauswahl, einer Behandlung durch einen Chefarzt oder eine Chefärztin und der Wahl zwischen einem Ein- oder Zweibettzimmer. Das Besondere: Dabei sind sie von Zuzahlungen befreit.

Auch bei der ambulanten Behandlung bieten private Krankenversicherungen einige Vorteile. So werden in der Regel Leistungen von Heilpraktiker*innen von der Versicherung abgedeckt und auch medizinisch notwendige Medikamente werden ohne Eigenanteil erstattet. Des Weiteren werden auch die Kosten für notwendige Brillen und Kontaktlinsen übernommen.

Spezielle Empfehlung bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung für Beamt*innen

Beamt*innen haben grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung.

Bei der Entscheidung für die private Krankenversicherung erhalten Beamt*innen bei der Gesundheitsversorgung einen Zuschuss von 50 bis 80 Prozent. Im Vergleich zu den Beamt*innen, welche sich freiwillig für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden und demnach die gesamten Kosten selbst tragen müssen, entstehen für privat versicherte Beamt*innen also lediglich Restkosten.

Wegen dieser Beihilfe der Arbeitgeber*innen stellt die private Krankenversicherung für Beamt*innen demnach die sinnvollere Option dar.

Während sich die Beitragskosten bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse, wie auch für regulär Angestellte, nach dem Einkommen berechnen, bemessen sich die Beitragskosten bei der privaten Krankenkasse für Beamt*innen unter anderem nach dem Alter, dem Gesundheitszustand sowie den gewählten Leistungen. Eine konkrete Übersicht auf die Frage “Was kostet eine private Krankenversicherung für Beamt*innen?” findest du bei finanzen.de.

Wie findest du also die für dich richtige Krankenversicherung?

Dadurch, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen in ihrem Grund-Leistungsangebot nur gering unterscheiden, kann man bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse theoretisch wenig falsch machen. Die Wahl könnte sich demnach nach der Höhe des Versicherungsbeitrages oder dem Angebot an Zusatzleistungen richten. Die Techniker Krankenkasse erstattet zum Beispiel im Gegensatz zu anderen Krankenkasse bis zu 100 € an alternativen Arzneimitteln pro Jahr.

Schwieriger hingegen wird die Wahl bei der privaten Krankenversicherung. Hier sollte das Leistungsangebot der jeweiligen Krankenkasse sowie die Beitragskosten genauer betrachtet werden.


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