Die Nebenkosten
Die Nebenkosten sind eigentlich schon fast eine zweite Miete. Neben der Netto-Kaltmiete werden diese erhoben, um die laufenden Betriebskosten vorauszuzahlen. Das bedeutet, monatlich werden die laufenden Kosten als Abschlag mit der Miete an den Vermieter gezahlt. Die Nebenkosten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus: der Grundsteuer, den Kosten für die (Warm-) Wasserversorgung und Entwässerung, den Heizkosten, den Reinigungskosten (Müll, Gebäude, Garten), der Beleuchtung und der Versicherung.
Zeitweilig werden die Kosten bei Vertragsabschluss zu niedrig angesetzt, was zu Beginn des Folgejahres zu plötzlichen Gesichtsentgleisungen und Schockzuständen führen kann, wenn dann plötzlich bei der Endabrechnung mehrere hundert Euro nachgezahlt werden müssen.
Was solltest du demnach beachten?
Der Deutsche Mieterbund gibt als aktuellen Durchschnittswert für die Bemessung der Nebenkosten 2,20 Euro pro Quadratmeter und Monat an (Betriebskostenspiegel 2011).
Der Vermieter ist vom Gesetzgeber dahingehend angehalten Nebenkosten “in angemessener Höhe” zu berechnen. (§ 556 BGB) Diese gesetzliche Vorschrift schützt den Mieter davor, zu hohe Nebenkosten zu zahlen - nicht aber davor, zu geringe Nebenkosten zu zahlen.
TIPP:
Hier ist es wichtig, selbst Vorsorge zu treffen. Liegt die Nebenkostenabrechnung erst einmal im Briefkasten, muss diese - wenn kein Widerspruch eingelegt wird - binnen 14 Tagen beglichen werden. Ein kleine Maßnahme zur Vorbeugung kann die Haushalts - oder WG-Kasse sein. Zahlt man selbst (oder jeder Mitbewohner) pro Monat einen gewissen Betrag in die Haushaltskasse ein, ist bis zur ersten Betriebskostenabrechnung bereits Kohle gespart, die am Ende nicht mehr schnell aufgetrieben werden muss.
Die Nebenkosten werden neben der Netto-Kaltmiete erhoben, um die laufenden Betriebskosten (Grundsteuer, (Warm-) Wasserversorgung, Heizkosten,...) vorauszuzahlen.