Der Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag dient der finanziellen Sicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und wird von der ARD, dem ZDF und von Deutschlandradio geführt und verwaltet.

Mit der neuen Regelung, seit Anfang 2013, ist jeder Haushalt zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags verpflichtet. Das heißt der Betrag wird nicht personengebunden abgerechnet, sondern ausschlaggebend ist die Wohneinheit als solche. Egal ob du zu viert oder allein wohnst, es muss gesamt pro Wohnung ein Betrag entrichtet werden.

TIPP:

Wenn du als Student BaföG oder als Auszubildender Ausbildungsgeld / Berufsausbildungsbeihilfe erhältst, kannst du dich von der Beitragspflicht befreien lassen. Wichtig zu wissen: Die Befreiung gilt personengebunden. Wenn du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lässt, bedeutet das nicht, dass die Wohnung von der Beitragszahlung befreit ist, lediglich die Einzelperson ist von der Zahlung befreit - nicht jedoch der Haushalt. Leben noch weitere Personen im Haushalt, werden diese ggf. zur Zahlung des Betrages angehalten.

Den entsprechenden Link zur Befreiung findest du hier.


Der Rundfunkbeitrag dient der finanziellen Sicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und wird von der ARD, dem ZDF und von Deutschlandradio verwaltet.

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