Freiberuflichkeit während des Studiums

Freiberuflichkeit während des Studiums

Viele Studierende arbeiten während des Studiums. Gründe dafür gibt es viele: Einige wollen neben der Uni Berufserfahrung sammeln, andere hingegen ihr Konto aufstocken. Und für Viele ist es eine zwingende Notwendigkeit, weil sie kein oder zu wenig Bafög erhalten und sie sich das Studium selbst finanzieren müssen. Meist handelt es sich um geringfügige Beschäftigungen wie Nebenjobs oder eine Werkstudententätigkeit. Es gibt aber auch Studierende, die sich bereits vor ihrem Abschluss selbstständig machen und den Schritt in die Freiberuflichkeit wagen. Interessierst du dich auch für dieses Thema? Dann solltest du jetzt unbedingt weiterlesen.

Wann bist du Freiberufler?

Was du zu aller erst wissen solltest: Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit sind nicht dasselbe. Du kannst als Freiberufler zwar selbstständig sein, bist als Selbstständiger aber nicht automatisch freiberuflich unterwegs. Das Finanzamt ist bei der Einstufung sehr kritisch. Du musst daher einer von diesen drei Kategorien angehören, um als Freiberufler anerkannt zu werden:

  1. Katalogberufe
  2. Katalogähnliche Berufe
  3. Tätigkeitsberufe

Die ersten beiden Kategorien sind für dich als Student allerdings noch irrelevant. Denn für diese benötigst du eine abgeschlossene Ausbildung in diesen Bereichen. Solange du also noch nicht Arzt, Musiker oder Anwalt bist, musst du dich damit nicht befassen. Interessant sind für dich daher folgende Tätigkeitsberufe:

  • Texter
  • Designer
  • Autor
  • so ziemlich alle Arten von Lehrer (Nachhilfe, Musik, etc.)

Die Einstufung kann manchmal ziemlich schwierig sein. Oft entscheidet das Finanzamt auch anders als man denkt. Denn eine Sicherheit für eine korrekte Einstufung gibt es nicht. Am besten lässt du dich im Finanzamt oder Bundesamt für Steuern diesbezüglich beraten. Denn dort musst du sowieso hin, wenn du dich als Freiberufler anmeldest. In diesem Artikel findest du alle Informationen zu diesem Thema.

Finanzamt, Einkommenssteuer, Rechnungen – die Sache mit der Buchhaltung

Die Buchführung ist nicht unbedingt das beliebteste Thema, wenn es um Freiberuflichkeit geht – die Notwendigkeit besteht trotzdem. Schon allein deswegen, weil du sonst Probleme mit dem Finanzamt bekommst. Relevant ist es außerdem dann, wenn du für deine Kunden Rechnungen verfasst. Schließlich willst du für deine erbrachten Leistungen auch bezahlt werden.

Doch alles der Reihe nach. Was musst du über die Buchhaltung eines studentischen Freiberuflers genau wissen?

  • Punkt Eins: Du musst keine Gewerbesteuer bezahlen. Um die Einkommenssteuer kommst du hingegen nicht herum. Achte außerdem darauf, ob du die Umsatzsteuer abführen musst.
  • Punkt Zwei: In der Regel kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Dann bist du von der Umsatzsteuer befreit. Das ist aber nur möglich, wenn dein Umsatz unter 17.500 Euro liegt (aktuelles Jahr). Wichtig ist, dass du auch im Folgejahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz machst.
  • Punkt Drei: Du erhältst weiterhin Kindergeld. Denn deine Einnahmen spielen dafür keine Rolle.
  • Punkt Vier: Du bekommst Bafög? Dann darfst du im Jahr nicht mehr als 5.400 Euro verdienen. Ansonsten werden dir die Einnahmen anteilig abgezogen.
  • Punkt Fünf: Eine doppelte Buchführung ist nicht notwendig. In der Regel reicht bei Studierenden eine normale Einnahmen-Überschuss-Rechnung vollkommen aus.

Das klingt zunächst einmal nach ziemlich viel Zeug, was du dir merken musst. Am Anfang ist es auch nicht so leicht, in das Thema „Buchführung“ einzusteigen. Wer keinen befreundeten Steuerberater zur Hand hat, um sich helfen zu lassen, sollte über eine Buchhaltungssoftware für kleine und mittelständische Unternehmen nachdenken.

Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

Zunächst einmal ist es für die Freiberuflichkeit irrelevant, ob du familienversichert, freiwillig versichert oder (mit über 25) studentisch versichert bist. Wichtig ist in erster Linie, dass du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten darfst. Zum einen, weil dir die Universität sonst den Status als Vollzeitstudent entzieht und zum anderen, weil die Krankenversicherungen sonst der Meinung sind, dass du dich zu höheren Tarifen auch selbst versichern könntest. In den Semesterferien darfst du übrigens mehr Arbeiten. Da hast du ja schließlich vorlesungsfreie Zeit. Zum Thema Krankenversicherung empfehlen wir dir diesen Artikel von jobruf.de. Darin kannst du alles zu den Unterschieden zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung nachlesen.

Selbstständigkeit ist nicht immer einfach

Aber sie kann sich durchaus lohnen, wenn du von vornherein weißt, worauf du dich genau einlässt. Der eigene Chef zu sein, ist natürlich eine tolle Sache. Allerdings musst du dann auch alle organisatorischen Sachen übernehmen. Gleichzeitig ist es aber eine sehr gute Möglichkeit, um bereits während des Studiums praktische (Berufs-)Erfahrungen zu sammeln. Trotzdem solltest du den Schritt nicht einfach so wagen – also nicht ohne ausreichend Planung und alle Informationen. Am besten besuchst du das (Existenz-)Gründerzentrum deiner Stadt. Dort sitzen fachkundige Experten auf dem Gebiet, die dir auf jeden Fall hilfreiche Tipps geben können.


Es gibt aber Studierende, die sich bereits vor ihrem Abschluss selbstständig machen und den Schritt in die Freiberuflichkeit wagen. Interessierst du dich auch für dieses Thema? Dann solltest du jetzt unbedingt weiterlesen.

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