BAföG

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz kurz auch BAföG soll dir ermöglichen dein Studium ohne finanzielle Sorgen bestreiten zu können - so jedenfalls die Theorie.
Wir versuchen vorab die wichtigsten Sachen für dich zu klären, damit du schnell die wichtigsten Infos parat hast und an deine Kohle kommst.

BAföG Förderung

Um BAföG zu erhalten, musst du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Wenn deine Eltern nicht ausreichend Geld haben, um deine Ausbildung (mit-) zu finanzieren, kannst du dir Geld vom Staat holen. Die Förderung wird als unverzinsliches Darlehen ausgereicht. Die Hälfte erhältst du als Subvention vom Staat, die andere Hälfte musst du 5 Jahre nach deinem Studienende wieder zurückzahlen - maximal jedoch 10.000€.

Persönliche Voraussetzungen

Anspruch auf Ausbildungsföderung hast du, wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast oder Ausländer mit Bleibeperspektive bist, wenn du Leistungen erbringst, die vermuten lassen, dass du das Studienziel erreichst. Dies wird in der Regel angenommen, solange du deine Hochschule besuchst und ggf. Studienleistungen nachweisen kannst. Zu guter letzt spielt das Alter noch eine Rolle. Für grundständige Studiengänge gilt 30 Jahre als magische Grenze, für weiterführende Studiengänge sind es 35 Jahre.

Anrechenbares Einkommen

Als Einkommen werden alle positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes gewertet. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Von diesen Einkünften werden die Einkommens- und Kirchensteuer, eine Pauschale für die soziale Absicherung (v.a. Krankenversicherung) sowie Beträge zur Altersvorsorge.abgezogen. Daraus ergibt sich das Einkommen im Sinne des BAföG.

WICHTIG:

Für die Anrechnung deiner Einkünfte ist das aktuelle Einkommen bindend - das bedeutet es ist das Geld, was du im Bewiliigungszeitraum einnimmst, bindend. Bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Eltern hingegen ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres bindend.

Die Höhe des anrechnungsfreien Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit für Auszubildende liegt aktuell bei 4.800€ jährlich. Dabei wird der Gesamtbetrag, den du im Bewilligungszeitraum erwirtschaftet hast auf 12 Monate aufgeteilt. Es ist demnach egal, ob du nur in den Semesterferien arbeitest - und da mehr verdienst oder ob du jeden Monat ein wenig arbeitest. Wichtig ist der Gesamtbetrag aus dem Jahr der Bewilligung. Solltes du mehr verdienen, wird dir jeder zusätzlich verdiente Euro vom BAföG abgezogen.

Der BAföG-Antrag

Den BAföG-Antrag findest du online. (https://www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php) Zuständig für deine BAföG-Leistung ist das ansässige Studentenwerk am Hochschulort. Dort musst du den ausgefüllten Antrag abgeben. Das Studentenwerk steht dir auch bei allen Fragen bzgl. deines Antrags beiseite.

TIPP:

Zwischen Antragstellung und erster BAföG-Zahlung kann durchaus etwas Zeit ins Land ziehen. Wichtig ist, seinen Antrag rechtzeitig zu stellen. Gefördert wird ab dem Monat des Ausbildungsbeginns, wenn der Antrag auch im gleichen Monat vorlag. Auch wenn du noch nicht alle notwendigen Unterlagen für den Antrag beisammen hast, ist es ratsam diesen schon (unvollständig) einzureichen, so dass die Bearbeitung dann, wenn alle Unterlagen beisammen sind, schneller von statten geht.

Förderungshöchstdauer

Die Förderungshöchstdauer ergibt sich aus der Regelstudienzeit deines Studiengangs. Du kannst auch über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Diese sind v.a. Krankheit, Schwangerschaft, erstmaliges Nichtbestehen einer Modulprüfung, Zwischen- oder Abschlussprüfung und Gremientätigkeit.

Umfang der Ausbildungsförderung

Die Ausbildungsförderung wird sowohl für deinen Lebensunterhalt als auch für deine Ausbildung geleistet. Maßgebend für die Berechnung der BAföG-Höhe ist der Bedarfssatz. Dieser Satz variiert je nachdem, ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder nicht, bzw. ob du deine Krankenversicherung selbst bezahlst. Der Höchstsatz, wenn du in den eigenen vier Wänden wohnst, liegt derzeit bei 670,- €. (Stand 09/2014)

Fachrichtungswechsel

Bei einem Fachrichtungswechsel erhältst du weiterhin “normal” BAföG, wenn dieser bis spätestens nach dem 3. Fachsemester erfolgte und ein vom Gesetz her anerkannter Grund vorliegt, wie zum Beispiel mangelhafte Eignung oder der Wandel der Neigungen. Sollte ein zweiter Fachrichtungswechsel erfolgen, bekommst du ebenfalls Leistungen bis zum Studienende. Die bereits geleisteten Zahlungen werden jedoch von der Regelstudienzeit abgezogen. Die zusätzlichen Semester erhältst du dann nur noch in Form eines verzinsten Bankdarlehens. Du solltest dich vor einem Fachrichtungswechsel unbedingt vom Studentenwerk beraten lassen - ggf. liegt auch nur eine Schwerpunktverlagerung vor. (siehe Studienabbruch)

Elternunabhängiges BAföG

Elternunabhängiges BAföG wird nur in bestimmten Ausnahmesituationen gewährt, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Verpflichtung der Eltern zur Finanzierung einer Berufsausbildung nicht mehr besteht, dazu zählen:

- Besuch eines Abendgymnasiums oder Kolleg
- Beginn des Studiums nach dem 30. Lebensjahr
- Beginn des Studiums nach vorheriger 5-jähriger Erwerbstätigkeit (nach dem 18. Lebensjahr)
- Beginn des Studiums nach Abschluss einer vorherigen mind. 3-jährigen berufsqualifizierenden


BAföG soll dir ermöglichen dein Studium ohne finanzielle Sorgen bestreiten zu können - so jedenfalls die Theorie.

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