Riesterrente
Riester, Rürup, Blüm… Politiker und die Rente
Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt worden und in den §§ 10a, 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt. D.h. zum für die Rente mit einem Riesterprodukt gesparten Geld, packt der Staat noch was drauf (Zulagen).
Das Angebot geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.
Studenten sind nur dann zulageberechtigt (= bekommen die Förderung vom Staat), wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind. Sobald man als Student über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus jobbt, müssen Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 19,5% jeweils zur Hälfte vom Studenten und vom Jobgeber entrichtet werden. Dann ist man rentenversicherungspflichtig. Es reicht schon, wenn man nur einen Monat im Jahr versicherungspflichtig ist, um die Förderung einzustreichen.
Die Zulage beträgt dann pro Jahr:
Für Ledige: 154 EUR
Für Verheiratete: 308 EUR
Kinderzulage: 185 EUR (300 EUR)
Außerdem gibt es seit 2008 einen Berufseinsteigerbonus:
Junge Riester-Sparer erhalten dabei im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage. Voraussetzungen:
1. Der Riester-Sparer darf zum 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag schließt, sein 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2. Er muss unmittelbar zulageberechtigt sein.
Diesen Bonus gibt es erst seit dem 1. Januar 2008; d.h. alle, die im Jahr 1982 oder früher geboren wurden, gehen leer aus. Der Bonus wird automatisch im ersten Vertragsjahr in Form einer um 200 EUR erhöhten Grundzulage gutgeschrieben. Bei Kürzungen der Grundzulage (bspw. weil der Mindestbeitrag unterschritten wurde), wird der Bonus auch in gleichem Maße gekürzt.
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Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich subventionierten (besser: geförderten) Altersvorsorge. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht; allerdings ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (dort ist 30 % Teilkapitalauszahlung bei Rentenbeginn möglich) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d. h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.
Für Studenten macht das meistens keinen Sinn. Die Steuerförderung ist in der Regel auf Grund des niedrigen Einkommens nicht relevant.
„Denn eins ist sicher: Die Rente“ Diesen Slogan plakatierte der deutsche Arbeitsminister Norbert Blüm im Jahr 1986 auf Wahlplakaten. Da dieser Aussage nicht mehr geglaubt wird, wurde diese Behauptung seitdem oft parodiert und zitiert.
Einschränkend muss man jedoch hinzufügen, dass in dieser Aussage weder von dem Renteneintrittsalter, noch von der Rentenhöhe die Rede ist.
Im September 2008 schreibt Blüm unter der Überschrift „Die Rente war sicher“ in der Süddeutschen Zeitung:
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