Anfallende Kosten bei Reiseversicherung

Reiseversicherung


Die gesetzlichen Kassen erstatten anfallende Behandlungskosten nur, wenn du in einem Land unterwegs bist, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

 

Und auch dann gilt: die Krankheitskosten werden nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe erstattet. Jenseits europäischer Grenzen bist du meist Privatpatient, du mußt dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten selbst zahlen. Die können - beispielsweise in den USA - leicht ein Jahreseinkommen überschreiten. Auch ein Rücktransport nach Hause wird von den gesetzlichen Krankenversicherern nicht übernommen.

Auch Krankentransport nach Hause ist versichert

Die Auslandsreise-Krankenversicherung bezahlt die ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen, sie ersetzt die Kosten für stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung und für Arznei-, Verbands- und Heilmittel.

Zusätzlich versichert ist der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland, außerdem die Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person oder die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.


Entscheidend für die Kosten der Auslandsreise-Krankenversicherung ist die geplante Aufenthaltsdauer im Ausland. In der Regel ist die Absicherung von ca. 42 Tagen recht preiswert. Hier genügt eine "normale" Reiseversicherung. Bei längeren Aufenthalten wird nach Tagen abgerechnent. hier sollte man immer ein bißchen Puffer einplanen.

 

Unter http://allmaxx.de/semester-auslands-krankenversicherung-student kannst dir den genau auf deine Reise bzw. deinen Auslandsaufenthalt zugeschnittenen Versicherungsschutz berechnen lassen.
  • Sag uns deine Meinung

    Wieviel Sterne gibst du diesem Angebot?
    Sag deine Meinung

    Bitte keine Serviceanfragen, die gehen an service@allmaxx.de. Bitte nur ernstgemeinte Bewertungen. Werbung, Spam, etc. werden sofort gelöscht.