Versicherungsschutz und Nebenjob
Versicherungsschutz und Nebenjob
Für beschäftigte Studentinnen und Studenten gelten bestimmte sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Hier erläutern wir, worauf es ankommt.
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Das Arbeitsverhältnis von Studierenden ist in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Unabhängig davon kann je nach Höhe des erzielten Nebenjob-Entgeltes der Anspruch auf Familienversicherung entfallen.
Rentenversicherung
Studentische Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie sind dagegen in der Rentenversicherung versicherungsfrei, wenn:
• die Beschäftigung geringfügig ist im Sinne des § 8 SGB IV (monatlicher Arbeitsverdienst bis 400 Euro oder Befristung innerhalb eines Jahres auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage) oder
• während des Studiums ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum (Zwischenpraktikum) geleistet wird oder
• ein nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum unentgeltlich oder gegen ein monatliches Entgelt bis 400 Euro ausgeübt wird.
Unfallversicherung
Studentinnen und Studenten sind generell gesetzlich gegen Unfälle in der Hochschule sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Bei einem Hochschulunfall kommt die Unfallversicherung für die medizinische Heilbehandlung sowie bei Dauerschäden für die Rehabilitation auf und zahlt eventuell eine Verletztenrente. Bei Unfällen im Freizeitbereich erhältst du die Leistungen von deiner Krankenkasse.
Fragen zu deiner speziellen Job- und Versicherungssituation beantworten dir gerne die Experten in einer der rund 1.200 BARMER GEK-Geschäftsstellen. Wenn du darüber hinaus Interesse an den speziellen Leistungen der BARMER GEK hast, kannst du hier unverbindlich Kontakt aufnehmen.
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Das Arbeitsverhältnis von Studierenden ist in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
| versicherungs-/beitragsfrei, wenn: | versicherungs-/beitragspflichtig, wenn: |
die Beschäftigung wöchentlich nicht länger als 20 Stunden ausgeübt wird (Ausnahme: Ausbildungs- oder berufsintegrierte Studiengänge). | sie wöchentlich mehr als 20 Stunden umfasst. |
die Tätigkeit ausschließlich in den Semesterferien ausgeführt wird. | nicht nur auf die Semesterferien beschränkt ist und keinerlei selbstständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. |
das Arbeitsverhältnis von vornherein auf höchstens zwei Monate befristet ist. Bei unerwartetem Überschreiten dieses Zeitrahmens tritt Versicherungspflicht vom Zeitpunkt der Überschreitung an ein. Stellt sich eine Überschreitung bereits im Laufe der Beschäftigung heraus, beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem die Überschreitung bekannt wird. | die Beschäftigung über zwei Monate hinausgeht. |
während des Studiums an einer Hoch- oder Fachhochschule ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolviert wird. | ein Student im Laufe eines Jahres mehr als 26 Wochen beschäftigt ist. Der Jahreszeitraum ist vom voraussichtlichen Ende der zu beurteilenden Beschäftigung zurückzurechnen. Anzurechnen sind alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden. |
Unabhängig davon kann je nach Höhe des erzielten Nebenjob-Entgeltes der Anspruch auf Familienversicherung entfallen.
Rentenversicherung
Studentische Arbeitsverhältnisse sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie sind dagegen in der Rentenversicherung versicherungsfrei, wenn:
• die Beschäftigung geringfügig ist im Sinne des § 8 SGB IV (monatlicher Arbeitsverdienst bis 400 Euro oder Befristung innerhalb eines Jahres auf zwei Monate oder 50 Arbeitstage) oder
• während des Studiums ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum (Zwischenpraktikum) geleistet wird oder
• ein nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum unentgeltlich oder gegen ein monatliches Entgelt bis 400 Euro ausgeübt wird.
Unfallversicherung
Studentinnen und Studenten sind generell gesetzlich gegen Unfälle in der Hochschule sowie auf dem Hin- und Rückweg versichert. Bei einem Hochschulunfall kommt die Unfallversicherung für die medizinische Heilbehandlung sowie bei Dauerschäden für die Rehabilitation auf und zahlt eventuell eine Verletztenrente. Bei Unfällen im Freizeitbereich erhältst du die Leistungen von deiner Krankenkasse.
Fragen zu deiner speziellen Job- und Versicherungssituation beantworten dir gerne die Experten in einer der rund 1.200 BARMER GEK-Geschäftsstellen. Wenn du darüber hinaus Interesse an den speziellen Leistungen der BARMER GEK hast, kannst du hier unverbindlich Kontakt aufnehmen.
-
Studienkredit der KfW
Wie funktioniert der Studienkredit der KfW? -
Versicherungen im Ausland
Welche Versicherungen braucht man im Ausland? -
Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit?
-
Bewerbungsdresscode
Welche Kleidung beim Vorstellungsgespräch?
-
GEZ Gebühren
Muss ich GEZ Gebühren bezahlen?
-
Fahrradversicherung
Ist dein Fahrrad wirklich abgesichert? -
Hausratversicherung inkl. Fahrradversicherung
Was kostet Hausratversicherung inkl. Fahrradversicherung? -
Wechsel der KFZ-Versicherung
Was muss man beachten bei KFZ-Versicherungswechsel?
-
Kindergeld-Bezugsdauer
Wie lange gibt es Kindergeld?
-
Der Sinn eines Praktikums
Praktikum - Warum eigentlich? -
Renovierung nach dem Auszug
Muss man renovieren?
-
Anfallende Kosten bei Reiseversicherung
Welche Kosten im Ausland? -
Rentenbeiträge
Rentenbeiträge auch für Studenten?
-
Studenten-Versicherung
Welche Versicherung braucht man als Student? -
Hausratsschutz bei Auslandsaufenthalt
Wie sichert man sich im Ausland ab? -
Versicherungsschutz und Nebenjob
Wie sichert man sich im Ausland ab? -
Das Assessment-Center
Was muss man beim Assessment-Center (AC) alles beachten?
-
Zensus 2011
Müssen wir mitmachen? -
Krankenversicherung beim Auslandssemester
Gilt die Krankenversicherung auch während eines Auslandssemesters? -
Kreditkarte vs. Debitcard
Was ist der Unterschied zwischen Kreditkarte und Debit-Card? -
BAföG im Ausland
Wann gibt es BAföG im Ausland? -
Abstrakte Verweisung
Was bedeutet "abstrakte" Verweisung? -
Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
Was kostet Absicherung gegen Berufsunfähigkeit? -
Deine Rechte im Flugzeug
Welche Rechte hat man als Fluggast? -
WBS - Wohnberechtigungsschein
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
-
Mehr Hausrat
Was kostet die Absicherung bei mehr Hausrat? -
Angst vor dem Bewerbungsgespräch
Kurz vorm Bewerbungsgespräch weiche Knie? -
Einkommensgrenze beim Kindergeld
Wo liegt die Einkommensgrenze beim Kindergeld?
-
Krankenversicherung im Studium
Wie kann man Geld sparen bei der Krankenkasse? -
Rechtsschutz - Erweiterte Telefonberatung
Was ist die Erweiterte Telefonberatung? -
Privatsphäre im Vorstellungsgespräch
Neugierige Chefs im Vorstellungsgespräch?
-
Absicherung bei Unfällen
Was passiert bei Unfällen? -
Krisenzeiten
Bewerbung in Krisenzeiten -
Riesterrente
Politiker und die Rente

