Wechsel der KFZ-Versicherung
KFZ-Versicherung wechseln?
Der harte Konkurrenzkampf zwischen den Versicherern sorgt dafür, dass man mit einem Wechsel in der Regel immer noch mal ein paar Euro sparen kann.
Es gibt auch noch andere Möglichkeiten aus dem laufenden Vertrag auszusteigen. Bei einer Beitragserhöhung der Auto-Versicherung, darf man kündigen. Es ist unerheblich, wie viele Cents oder Euros aufgeschlagen werden. Wichtig ist nur, dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes trotz Erhöhung nicht ändert. Nach dem Eingang der Mitteilung hat man einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Als Kündigungsgrund sollte die Beitragserhöhung für die Pkw-Versicherung ausdrücklich genannt werden.
Ein Unfall ist zwar nicht wünschenswert, aber dennoch eine Gelegenheit, die Pkw-Versicherung zu wechseln. Ist der Schadenfall gemeldet und reguliert (Ablehnung oder Erstattung), hat man auch in diesem Fall einen Monat Zeit, zu kündigen.
Ein neues Auto bietet auch die Möglichkeit, eine neue Auto-Versicherung abzuschließen. Hierbei ist es egal, ob das Auto fabrikneu ist oder ein Gebrauchtwagen.
Damit bei der Kündigung nichts schief geht, sollte man den Brief per Einschreiben mit Rückschein versenden. So kann man jederzeit nachweisen, dass die Fristen eingehalten wurden. Das Versicherungsjahr endet aber nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr. Aufschluss darüber gibt der Versicherungsschein der aktuellen Pkw-Versicherung.
Welche Angaben werden benötigt, um den Tarif zu berechnen?
Persönliche Daten werden zunächst nicht abgefragt, schließlich geht es zunächst ums Fahrzeug. Ein wenig Fach-„chinesisch“ lässt sich auf dem Weg zur richtigen Kfz-Versicherung leider nicht vermeiden. So wird nach der HSN und der TSN gefragt, bevor man die Prämie berechnen kann.
Die HSN ist die Herstellerschlüsselnummer. Die Zahlen geben Aufschluss darüber, welchem Kfz-Hersteller das Fahrzeug zuzuordnen ist. Die TSN ist die Typschlüsselnummer, die über die Details des Fahrzeug-Modells informiert. Beide Angaben sind für das Berechnen des Angebotes notwendig, um das Fahrzeug bei der Haftpflicht und der Kasko Versicherung in die richtige Typklasse einstufen zu können.
Beide Nummern stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (im Fahrzeugschein) und in der Zulassungsbescheinigung Teil II (im Fahrzeugbrief). Die HSN ist ein vierstelliger Code, bei der TSN sind die ersten drei Stellen entscheidend. Ist das Kfz noch keine zwölf Jahre alt, wird das Berechnen der Versicherung einfacher.
Unter http://allmaxx.de/autoversicherung-student haben wir einen Vergleichsrechner eingebaut mit dem man für den eigenen PKW den derzeit günstigsten Tarif berechnen kann.
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