GEZ Gebühren
Muss ich eigentlich GEZ Gebühren bezahlen?
Eigener Haushalt führt immer zur Gebührenpflicht
Schüler, Studenten und Auszubildende mit eigener Wohnung sind dagegen immer verpflichtet, ihre Geräte anzumelden. Sie können jedoch aus finanziellen Gründen einen schriftlichen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Das funktioniert fast sicher für BAföG-Empfänger. Studenten die kein BaföG bekommen haben allerdings schlechte Chancen. Wer nicht unter die ausdrücklich genannten Gruppen von Berechtigten fällt (genannt sind hier nur die BAföG-EmpfängerInnen, die nicht bei ihren Eltern wohnen, nicht Studierende generell!), muss einen "besonderen Härtefall" vorweisen. Laut Auskunft der GEZ-Befreiungs-Hotline fällt hierunter NICHT geringes Einkommen; es müssen noch weitere besondere Härten dazukommen.
Wie funktioniert die Befreiung
Von der Gebührenpflicht kann man nur dann befreit werden, wenn dies bei der GEZ beantragt wird. Es genügt nicht, wenn man lediglich die Voraussetzungen erfüllt, die eine Befreiung rechtfertigen würden. Den Antrag stellt man entweder auf einem entsprechenden Vordruck, den man per Post zusammen mit einer beglaubigten Kopie des BAföG-Bescheides (oder entsprechend anderer Sozialleistungen) an die GEZ sendet. Eine einfache Kopie reicht aus, wenn die ausstellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Befreiungs-Antrag bestätigt hat.
Weiß die GEZ noch nichts von den Rundfunkgeräten, meldet man sie mit dem Befreiungsantrag zugleich an (in dem Formular ist auch der Fall vorgesehen, dass noch kein Gerät angemeldet ist). Befreit wird man frühestens ab dem Monat, der auf den Antragsmonat folgt. Für jemanden, der sich beispielsweise einen Fernseher zulegen möchte, bedeutet dies, dass er auf jeden Fall für einen Monat Gebühren zahlen muss, wenn das Gerät bei der Antragstellung bereits in seiner Wohnung steht.
Eine rückwirkende Befreiung von der Gebührenpflicht ist nicht möglich. Meldet man Rundfunkgeräte zu spät an, obwohl die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nicht vermeiden, dass für die Vergangenheit Gebühren zu zahlen sind.
Auch internetfähige PCs gelten als Empfangsgeräte
Neben Radio und Fernseher müssen zum Beispiel auch Radiowecker und DVD-Rekorder mit Empfangsteil sowie seit 2007 auch so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" angemeldet werden. Diese, etwa internetfähige PCs oder UMTS-Handies, können Programmangebote aus dem Internet wiedergeben. Ob man die Programme tatsächlich nutzt, ist für die Gebühreneinzugszentrale völlig unerheblich. Entrichtet ein Privathaushalt jedoch schon Gebühren für Radio und/oder Fernseher an die GEZ, werden ein zusätzliches Autoradio oder auch ein internetfähiger PC als gebührenfreie Zweitgeräte eingestuft.
Ahndungsmethoden der GEZ
Um die Gebührenpflicht durchzusetzen, schreibt die GEZ Haushalte an, die ihr als nicht gemeldete Rundfunkteilnehmer aufgefallen sind. Reagiert der Betreffende auch auf das dritte Anschreiben nicht, muss er mit dem Besuch eines Rundfunkgebührenbeauftragten rechnen. Wenn jemand vor der Tür steht und sich als GEZ-Beauftragter vorstellt, sollte man sich als erstes den Ausweis zeigen lassen. Grund: Derzeit häufen sich Betrugsversuche angeblicher GEZ-Fahnder. Doch selbst wer einen echten Gebührenbeauftragten vor sich hat, muss diesen weder hereinlassen noch Fragen beantworten. Macht der Besuchte freiwillige Angaben, die eine Gebührenpflicht auslösen, kann es unter Umständen auch zu einer rückwirkenden Zahlungsaufforderung kommen.
Tipp: "In diesem Fall lässt sich die finanzielle Belastung durch die "Einrede der Verjährung" mindern. Man formuliert in einem Anschreiben an die GEZ, dass man der Ansicht ist, nach § 214 Abs. 1, BGB keine Leistung für verjährte Ansprüche mehr erbringen zu müssen. Damit kann man den Nachzahlungszeitraum auf das laufende sowie die vier zurückliegenden Jahre begrenzen"
Schüler, Studenten und Auszubildende mit eigener Wohnung sind dagegen immer verpflichtet, ihre Geräte anzumelden. Sie können jedoch aus finanziellen Gründen einen schriftlichen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Das funktioniert fast sicher für BAföG-Empfänger. Studenten die kein BaföG bekommen haben allerdings schlechte Chancen. Wer nicht unter die ausdrücklich genannten Gruppen von Berechtigten fällt (genannt sind hier nur die BAföG-EmpfängerInnen, die nicht bei ihren Eltern wohnen, nicht Studierende generell!), muss einen "besonderen Härtefall" vorweisen. Laut Auskunft der GEZ-Befreiungs-Hotline fällt hierunter NICHT geringes Einkommen; es müssen noch weitere besondere Härten dazukommen.
Wie funktioniert die Befreiung
Von der Gebührenpflicht kann man nur dann befreit werden, wenn dies bei der GEZ beantragt wird. Es genügt nicht, wenn man lediglich die Voraussetzungen erfüllt, die eine Befreiung rechtfertigen würden. Den Antrag stellt man entweder auf einem entsprechenden Vordruck, den man per Post zusammen mit einer beglaubigten Kopie des BAföG-Bescheides (oder entsprechend anderer Sozialleistungen) an die GEZ sendet. Eine einfache Kopie reicht aus, wenn die ausstellende Behörde die Vorlage des Originals auf dem Befreiungs-Antrag bestätigt hat.
Weiß die GEZ noch nichts von den Rundfunkgeräten, meldet man sie mit dem Befreiungsantrag zugleich an (in dem Formular ist auch der Fall vorgesehen, dass noch kein Gerät angemeldet ist). Befreit wird man frühestens ab dem Monat, der auf den Antragsmonat folgt. Für jemanden, der sich beispielsweise einen Fernseher zulegen möchte, bedeutet dies, dass er auf jeden Fall für einen Monat Gebühren zahlen muss, wenn das Gerät bei der Antragstellung bereits in seiner Wohnung steht.
Eine rückwirkende Befreiung von der Gebührenpflicht ist nicht möglich. Meldet man Rundfunkgeräte zu spät an, obwohl die Befreiungsvoraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nicht vermeiden, dass für die Vergangenheit Gebühren zu zahlen sind.
Auch internetfähige PCs gelten als Empfangsgeräte
Neben Radio und Fernseher müssen zum Beispiel auch Radiowecker und DVD-Rekorder mit Empfangsteil sowie seit 2007 auch so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" angemeldet werden. Diese, etwa internetfähige PCs oder UMTS-Handies, können Programmangebote aus dem Internet wiedergeben. Ob man die Programme tatsächlich nutzt, ist für die Gebühreneinzugszentrale völlig unerheblich. Entrichtet ein Privathaushalt jedoch schon Gebühren für Radio und/oder Fernseher an die GEZ, werden ein zusätzliches Autoradio oder auch ein internetfähiger PC als gebührenfreie Zweitgeräte eingestuft.
Ahndungsmethoden der GEZ
Um die Gebührenpflicht durchzusetzen, schreibt die GEZ Haushalte an, die ihr als nicht gemeldete Rundfunkteilnehmer aufgefallen sind. Reagiert der Betreffende auch auf das dritte Anschreiben nicht, muss er mit dem Besuch eines Rundfunkgebührenbeauftragten rechnen. Wenn jemand vor der Tür steht und sich als GEZ-Beauftragter vorstellt, sollte man sich als erstes den Ausweis zeigen lassen. Grund: Derzeit häufen sich Betrugsversuche angeblicher GEZ-Fahnder. Doch selbst wer einen echten Gebührenbeauftragten vor sich hat, muss diesen weder hereinlassen noch Fragen beantworten. Macht der Besuchte freiwillige Angaben, die eine Gebührenpflicht auslösen, kann es unter Umständen auch zu einer rückwirkenden Zahlungsaufforderung kommen.
Tipp: "In diesem Fall lässt sich die finanzielle Belastung durch die "Einrede der Verjährung" mindern. Man formuliert in einem Anschreiben an die GEZ, dass man der Ansicht ist, nach § 214 Abs. 1, BGB keine Leistung für verjährte Ansprüche mehr erbringen zu müssen. Damit kann man den Nachzahlungszeitraum auf das laufende sowie die vier zurückliegenden Jahre begrenzen"
-
Studienkredit der KfW
Wie funktioniert der Studienkredit der KfW? -
Versicherungen im Ausland
Welche Versicherungen braucht man im Ausland? -
Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit vs. Erwerbsunfähigkeit?
-
Bewerbungsdresscode
Welche Kleidung beim Vorstellungsgespräch?
-
GEZ Gebühren
Muss ich GEZ Gebühren bezahlen?
-
Fahrradversicherung
Ist dein Fahrrad wirklich abgesichert? -
Hausratversicherung inkl. Fahrradversicherung
Was kostet Hausratversicherung inkl. Fahrradversicherung? -
Wechsel der KFZ-Versicherung
Was muss man beachten bei KFZ-Versicherungswechsel?
-
Kindergeld-Bezugsdauer
Wie lange gibt es Kindergeld?
-
Der Sinn eines Praktikums
Praktikum - Warum eigentlich? -
Renovierung nach dem Auszug
Muss man renovieren?
-
Anfallende Kosten bei Reiseversicherung
Welche Kosten im Ausland? -
Rentenbeiträge
Rentenbeiträge auch für Studenten?
-
Studenten-Versicherung
Welche Versicherung braucht man als Student? -
Hausratsschutz bei Auslandsaufenthalt
Wie sichert man sich im Ausland ab? -
Versicherungsschutz und Nebenjob
Wie sichert man sich im Ausland ab? -
Das Assessment-Center
Was muss man beim Assessment-Center (AC) alles beachten?
-
Zensus 2011
Müssen wir mitmachen? -
Krankenversicherung beim Auslandssemester
Gilt die Krankenversicherung auch während eines Auslandssemesters? -
Kreditkarte vs. Debitcard
Was ist der Unterschied zwischen Kreditkarte und Debit-Card? -
BAföG im Ausland
Wann gibt es BAföG im Ausland? -
Abstrakte Verweisung
Was bedeutet "abstrakte" Verweisung? -
Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
Was kostet Absicherung gegen Berufsunfähigkeit? -
Deine Rechte im Flugzeug
Welche Rechte hat man als Fluggast? -
WBS - Wohnberechtigungsschein
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
-
Mehr Hausrat
Was kostet die Absicherung bei mehr Hausrat? -
Angst vor dem Bewerbungsgespräch
Kurz vorm Bewerbungsgespräch weiche Knie? -
Einkommensgrenze beim Kindergeld
Wo liegt die Einkommensgrenze beim Kindergeld?
-
Krankenversicherung im Studium
Wie kann man Geld sparen bei der Krankenkasse? -
Rechtsschutz - Erweiterte Telefonberatung
Was ist die Erweiterte Telefonberatung? -
Privatsphäre im Vorstellungsgespräch
Neugierige Chefs im Vorstellungsgespräch?
-
Absicherung bei Unfällen
Was passiert bei Unfällen? -
Krisenzeiten
Bewerbung in Krisenzeiten -
Riesterrente
Politiker und die Rente

