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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Damit das Studium nicht umsonst ist!

• Absicherung bei Krankheit oder einem Unfall
• Finanzieller Schutz mit einer garantierten monatlichen Rente
• Sofortschutz ab dem ersten Beitrag

Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist. Das gilt auch schon während des Studiums.

Unsere BU-Experten ermitteln für dich eine Angebotsübersicht und helfen dir bei der Entscheidung.

Hier kannst du unverbindlich ein Angebot anfordern:

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Die BU-Beratung erfolgt in Kooperation mit der Deutsche Akademikerfinanz.

Passiert dir im Studium ein dummer Unfall oder erwischt dich eine böse Krankheit, dann kommst du evtl. gar nicht mehr in eine BU-Versicherung rein. Im schlimmsten Fall bist du dann so stark eingeschränkt, dass du erst gar nicht in den Beruf starten kannst. Vom Staat gibt es dann so gut wie nichts.

Da die BU Absicherung zum einen ein echt existenzielles Risiko abdeckt und zum anderen einen sehr langen Zeitraum (bis max. zum Renteneintritt) abdeckt, ist die Wahl des richtigen Angebots entscheidend.


Glossar Berufsunfähigkeit

Abstrakte Verweisung:
Durch die abstrakte Verweisung ist der Versicherer leistungsfrei, wenn es einen anderen Beruf gibt, den du ausüben könntest und der dich in deinem Lebensstandard nicht zu sehr beeinträchtigt. Dabei ist es egal, ob du den Beruf tatsächlich ausübst oder ob er überhaupt verfügbar ist. So kann dich der Versicherer immer auf andere Berufe verweisen, die du noch ausüben könntest. Deshalb solltest du die abstrakte Verweisung immer auszuschließen! Im Studententarif sichern einige Versicherer deine Studienfähigkeit ab, andere sichern bereits dein Berufsbild nach dem Abschluss.

Anzeigepflichtverletzung:
Bei der Antragsstellung wird der gesundheitliche Zustand des Versicherten abgefragt. Hier ist absolute Ehrlichkeit gefragt! Denn sollten bei der Antragsstellung Informationen über Krankheiten oder Gebrechen verheimlicht werden, ist die Versicherung bei Berufsunfähigkeit infolge dieser Krankheiten nicht zur Zahlung verpflichtet! Gute Berufsunfähigkeitsversicherungen verzichten dabei auf den §19VVG, der selbst bei unverschuldeten Anzeigepflichtverletzungen (z.B. angeborener, aber nie diagnostizierter Herzfehler) den Versicherer leistungsfrei stellt.

Arztanordnungsklausel:
Diese Klausel verpflichtet den Versicherungsnehmer dazu, den Anordnungen des Arztes zwingend Folge zu leisten. Das bedeutet, dass der Verzicht auf eine vom Arzt angeordneten Therapie die Leistung der Versicherung gefährden kann. Da dies häufig zu Fällen von Unzumutbarkeit führen kann (Beispiel:motherapie), verzichten inzwischen mehr und mehr Versicherungsunternehmen auf diese Klausel.

Ausschluss:
Bei bereits vor Vertragsschluss bestehenden Gesundheitsschäden kann es passieren, dass der Versicherer den Ausschluss des betroffenen Körperteils verlangt. Der Nutzen der Berufsunfähigkeit ist dann natürlich stark eingeschränkt, weshalb ein frühzeitiger und gesunder Einstieg auch mit Studententarifen so wichtig ist.

Berufsgruppe:
Es gibt gefährliche und weniger gefährliche Berufe. Daher muss ein Gerüstbauer natürlich mit einem höheren Preis rechnen als ein Verwaltungsfachangestellter. Alle Berufe werden von den Versicherern in verschiedene Risikoklassen eingestuft, den sogenannten Berufsgruppen. Diese reichen meist von 1 bis 4 oder A bis D, wobei 1 und A die günstigen Tarife darstellen. Der Beruf muss übrigens nicht neu angegeben werden, wenn man den Beruf wechselt. Bei guten Tarifen wird auch nur der zuletzt ausgeführte Beruf Gerüstbauer herangezogen, selbst wenn man bei Antragsstellung ein preiswerter Verwaltungsfachangestellter war. Studententarife der Berufsunfähigkeit werden sehr unterschiedlich gehandhabt.

Biometrisches Risiko:
Da das Risiko für die Berufsunfähigkeit von vielen Faktoren abhängt, wird jeder Vertrag einzeln geprüft und hat seinen eigenen Preis. Einfluss auf den Preis haben neben der Höhe der Rente und dem Leistungsendalter die Faktoren Berufsgruppe, Alter, Geschlecht und gesundheitliche Vorbelastung.

Bonusrente:
Bei dieser Überschussverwendung werden die erzielten Gewinne dazu verwendet, eine Extra-Rente zu garantieren. Dies kann nützlich sein, wenn man hohe Gehaltssteigerungen absichern möchte.

Bruttobeitrag:
Dies ist der eigentlich zu entrichtende Beitrag für die Versicherung. Da das Geld aber nicht sofort (im Idealfall nie!) gebraucht wird, kann der Versicherer mit dem Geld arbeiten und Überschüsse erwirtschaften. Wie diese Überschüsse verwendet werden, kannst du selbst bestimmen. Häufige Verwendungszwecke sind der sofortige Beitragsabzug, Bonusrente und die verzinsliche Ansammlung.

Dienstunfähigkeitsklausel:
Da Dienstunfähigkeit nicht gleich Berufsunfähigkeit sein muss, sollten zukünftige Beamte und Studenten mit Ziel eines Beamtenstatus darauf achten, dass diese beiden Begriffe synonym verwendet werden. Die Dienstunfähigkeitsklausel sagt aus, dass eine Entlassung und die Versetzung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit ohne weitere Gesundheitsprüfung auch als Berufsunfähigkeit betrachtet werden.

Dynamik:
Eine Dynamik ist die bereits bei Vertragsabschluss vereinbarte Erhöhung des Versicherungsvertrages. Insbesondere für Studententarife eine gute Wahl, denn sie erhöht die Berufsunfähigkeitsrente langsam und stetig und kann bei Bedarf auch ausgesetzt oder gar ganz abgewählt werden.

Erwerbsunfähigkeit:
Erwerbsunfähigkeit beschreibt den Zustand, wenn du gar nicht mehr in der Lage zum arbeiten bist. Hier wird also nicht nur auf deinen zuletzt ausgeführten Beruf geprüft, sondern auf alle möglichen Berufsbilder. Dieser Zustand wird natürlich nur mit erheblichen Erkrankungen erreicht.

Freie Arztwahl:
Natürlich sollte die Berufsunfähigkeit von einem Arzt deiner Wahl festgestellt werden. Der Versicherer hat allerdings das Recht, die Diagnose von einem zweiten Arzt überprüfen zu lassen. Die Wahl dieses Arztes sollte aber wieder bei dir liegen.

Gesundheitsprüfung:
Die Gesundheitsprüfung wird meist mit dem Antrag durchgeführt. Die Fragen zum Gesundheitszustand müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollten bereits Vorerkrankungen bestehen, werden häufig genauere Information verlangt. Bei der Versicherung von hohen BU-Renten können auch ein ärztlicher Check, Blutbilder oder ein HIV-Test notwendig sein. Interessanterweise bewerten unterschiedliche Versicherer die gleichen Krankheiten durchaus unterschiedlich, weshalb eine Anfrage bei mehreren Versicherern im Zweifel sehr sinnvoll sein kann.

Karenzzeit:
Die Karenzzeit ist ein festgelegter Zeitraum, für die der Versicherer nicht leisten muss. Wenn die Karenzzeit 6 Monate beträgt, leistet die Versicherung erst ab dem 7. Monat der Berufsunfähigkeit. Da viele Berufsunfähigkeiten nur vorübergehend sind, senkt die Karenzzeit deutlich den Preis. Man muss aber im Zweifel selbst sehen, wie man finanziell die Karenzzeit überbrückt.

Konkrete Verweisung:
Bei der konkreten Verweisung ist der Versicherer leistungsfrei, wenn du bereits einen anderen Beruf ausübst, der deiner vorherigen Lebensstellung entspricht. Da die Entscheidung, wieder ins Berufsleben einzutreten dabei komplett beim Versicherten liegt, ist das auch völlig in Ordnung. Schließlich ist es zwar schön, wenn man neben dem eigenen Einkommen auch noch eine Berufsunfähigkeitsrente kassiert, irgendwie geht das aber am Sinn der Versicherung vorbei. In der Praxis gibt es kaum noch Tarife, die auf die konkrete Verweisung verzichten.

Leistungsendalter:
Das Leistungsendalter bezeichnet das Alter, bis zu dem man die BU-Rente maximal bezieht. Im Idealfall ist dies der Eintritt ins Rentenalter. Es macht daher Sinn, das Leistungsendalter an den Beginn der Altersvorsorge zu knüpfen. Auf diese Weise hast du im Alter einen nahtlosen Übergang, selbst wenn du gesundheitlich Probleme hast. Da die meisten Berufsunfähigkeiten im Alter entstehen, erhöht sich logischerweise der Preis, je höher dieses Leistungsendalter liegt.

Nachversicherung:
Die Nachversicherung ist insbesondere für Studenten ein wichtiges Thema. Da Akademiker häufig im Studium wenig, danach aber recht gut verdienen, muss der BU-Schutz dementsprechend mitwachsen können. Eine Nachversicherungsoption ermöglicht eine Erhöhung der BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies kann wichtig sein, wenn in der Zwischenzeit Erkrankungen oder andere Leiden aufgetreten sind. Studententarife sollten unbedingt mit einer guten Nachversicherungsoption ausgestattet sein.

Nettobeitrag:
Wählst du bei der Überschussverwendung sofortigen Beitragsabzug, bezahlst du von Anfang an deutlich weniger als den ursprünglichen Beitrag. Dies ist der Nettobeitrag. Da die bereits einkalkulierten Überschüsse nicht garantiert sind, kann es sein, dass dein Nettobeitrag erhöht werden muss bis maximal wieder zum Bruttobeitrag. In der Praxis sind die Überschüsse jedoch konservativ kalkuliert und Preiserhöhungen sehr selten.

„Paragraph 163 VVG“
Eine Sache vorweg: Zu diesem Punkt gibt es wohl kein Richtig oder Falsch. Der Paragraph 163 VVG erlaubt es dem Versicherer, unter strengen gesetzlichen Auflagen den Vertrag zu ändern. Meist handelt es sich um eine Preiserhöhung über den benannten Bruttobeitrag hinaus.

Hierzu ein Beispiel: Du hast eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Versicherer X. Dieser hat deinen Preis genau kalkuliert, so dass du nicht zu viel zahlst und dein Beitrag trotzdem stabil bleibt. Alles ist gut. Dann aber passiert ein großes Unglück in Deutschland (Erdbeben, Atomunfall….), und die Zahl der Berufsunfähigen steigt rapide an. Nun muss der Versicherer natürlich viele mehr BU-Rente zahlen als eingeplant. Er hat nun die Wahl: entweder den Preis erhöhen oder in die Insolvenz gehen.

Was den §163 VVG angeht, hast du also die Wahl: entweder die absolute Sicherheit über den Bruttobeitrag (Verzicht auf §163 VVG), oder eine Versicherung, die seine Mitglieder auch im Extremfall über Preiserhöhung absichert.

Pflegebedürftigkeit:
Eine gute BU-Versicherung sollte auch bei Pflegebedürftigkeit automatisch leisten. Hierzu haben die Unternehmen ein eigenes System zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit entwickelt, das System der gesetzlichen Pflegeversicherung findet keine Anwendung.

Prognosezeitraum:
Häufig ist am Anfang nicht ganz klar, ob es sich um eine einfache Krankheit oder um Berufsunfähigkeit handelt. Wenn sich dieser Zustand auf über 6 Monate Arbeitsunfähigkeit hinzieht, gilt bei guten Versicherungen der Zustand der Berufsunfähigkeit als erfüllt und es wird automatisch geleistet.

Rentenhöhe:
Die Rentenhöhe sollte sich immer am derzeitigen Einkommen bemessen. Die meisten Versicherer beschränken das Einkommen auf 80-90% des Netto-Einkommens, haben aber eine Nachversicherungsoption. Gerade für Studenten ist diese nicht unerheblich! Schließlich ist der Einkommenssprung nach dem Studium häufig beträchtlich.

Ein Beispiel:udent sichert seine Arbeitskraft ab. Er verdienst natürlich noch nicht so viel und vereinbart deshalb eine Rente von 750€ im Monat. Im Tarif ist eine Nachversicherung von 50% möglich. Nach Eintritt ins Berufsleben verdient er nun 2000€ netto, kann aber seine BU-Rente nur auf maximal 1075€ erhöhen!

Risikobeitrag:
Dies ist der Beitrag, der tatsächlich dafür verwendet wird, das aktuell anfallende Risiko abzusichern. Da das Risiko mit zunehmendem Alter steigt, ist bei Studententarifen der Risikobeitrag anfangs nur die Hälfte des Bruttobeitrages. Im höheren Alter steigt der Risikobeitrag immer weiter an und ist zeitweise sogar höher als der Bruttobeitrag.

Risikozuschlag:
Neben dem Ausschluss die zweite Möglichkeit der Versicherer, auf bereits bestehende Gesundheitsprobleme zu reagieren. Dabei wird allerdings der betroffene Körperteil nicht ausgeschlossen, weshalb ein Risikozuschlag meist besser ist als ein Ausschluss bei gleichbleibenden Prämien.

Rückkaufswert:
Da man am Anfang der Versicherungsdauer mehr einzahlt als tatsächlich benötigt wird läuft in der Regel ein Kapitalbetrag an, der im Alter wieder abgeschmolzen wird. Diesen Kapitalbetrag könnte man sich bei Kündigung auszahlen lassen. Allerdings sollte man sich stark überlegen, ob man im fortgeschrittenen Alter seinen Berufsunfähigkeitsschutz auflösen sollte.

Sofortiger Beitragsabzug:
Beim sofortigen Beitragsabzug werden die mit deinen Beiträgen in der Zukunft erzielten Überschüsse dazu verwand, deinen Beitrag vom Start an zu senken. Oder anders formuliert: Cashback von Seiten des Versicherers! Dies bietet sich vor allem bei Studententarifen und Berufseinsteigern an, da hier das Geld meist nicht so locker sitzt.

Staatliche Absicherung:
Im Gegensatz zur guten alten Zeit hat sich der Staat aus der Absicherung der Arbeitskraft weitgehend zurückgezogen. Für Menschen, die nach dem 1.1.1961 geboren wurde, wird nur noch eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Man unterscheidet zwischen der halben und der vollen Erwerbsminderungsrente. Steht man dem Arbeitsmarkt noch 3-6 Stunden am Tag zur Verfügung, hat man Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente. Wenn nicht einmal das mehr geht, dann bekommt man die volle Rente. Aber nicht in falscher Sicherheit wiegen: Selbst die volle Erwerbsminderungsrente beträgt im Regelfall nicht mehr als 35% des Bruttoverdienstes! Es handelt sich also um eine reine Grundsicherung, die auch noch sehr schwer zu erreichen ist. Die Ablehnungsquote liegt hier bei etwa 50%!

Studententarife:
Studenten können sehr unterschiedlich sein. So sind Jura, BWL und Architekturstudenten risikoarme berufe, während Lehramts-, Kunst- oder Sportstudenten ein kaum zu kalkulierendes Risiko darstellen. Deshalb werden Studenten bei den Versicherern auch unterschiedlich gehandhabt. Einige Unternehmen versichern Studenten überhaupt gar nicht, andere stufen alle Studenten in eine mittlere Berufsgruppe ein, manche versichern dann den angestrebten Beruf. Für Absolventen von z. B. Jura macht es deshalb Sinn, sich einen Versicher zu suchen, der gleich den angestrebten Beruf versichert; Studenten mit „schwierigem“ Berufsziel sollten bei den Studententarifen unbedingt zuschlagen, denn z.B. Künstler sind als Berufstätige kaum noch versicherbar.

Überschüsse:
Mit deinen geleisteten Beiträgen kann der Versicherer natürlich arbeiten. Die daraus entstehenden Überschüsse werden dir gutgeschrieben. Dies kann in Form einer Bonusrente, einer verzinslichen Ansammlung oder einem sofortigen

Verzinsliche Ansammlung:
Hierbei wird der Teil des Bruttobeitrages, der den individuellen Risikobeitrag übersteigt verzinslich angelegt. Die daraus resultierenden Erträge werden gesammelt und dem Versicherten zum Ablauf der Versicherung ausbezahlt. Im Idealfall bekommt der Versicherte auf diese Weise seine Beiträge zurück und hat ein kleines Plus dabei gemacht. Auch eine Verwendung als Fondsanlage ist möglich.

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